Polizeimeldung: 210 / 2024
Dessau-Roßlau, den 28.07.2024

Polizeimeldungen Polizeirevier Dessau-Roßlau

Berichtszeitraum vom 27.07.2024 bis 28.07.2024

Verkehrslage

Unfall mit zwei leicht verletzten Personen

Am 27.07.2024, 10:49 Uhr ereignet sich an der Kreuzung Robert-Bosch-Str / Junkerstr ein Verkehrsunfall bei welchem zwei Personen leicht verletzt wurden. Die 43jährige Fahrerin eines PKW BMW befuhr die Altener Straße in Richtung Junkersstraße ohne dabei auf das für sie geltende rote Licht der Lichtzeichenanlage zu achten und kollidierte daraufhin mit dem PKW Toyota eines 74jährigen Fahrers, welcher die Kreuzung von Am Junkerspark in Richtung Robert-Bosch-Str bei grünem Licht der Lichtzeichenanlage befuhr. Aufgund des Zusammenstosses der beiden Fahrzeuge kam es zu einer weiteren Kollision mit einem PKW Opel, dessen 33jährigen Fahrerin von der Robert-Bosch-Str, bei vorhandenem „Grünen Pfeil“ der Lichtzeichenanlage, in die Junkersstr. abbog. Die 18jährige Beifahrerin im BMW sowie die 69jährige Beifahrerin im Toyota wurden leicht verletzt und medizinisch behandelt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 50.000,-€ beziffert. Alle drei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden.

Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

Am 27.07.2024, 03:20 Uhr wurde in der Heidestr. Auf Höhe der Hausnummer 209 ein von einer 20jährigen Fahrerin geführter E-Scooter einer Leihfirma festgestellt, ein defektes Versicherungskennzeichen festgestellt wurde. Eine Überprüfung ergab, dass für diesen E-Scooter keine Pflichtversicherung bestand. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Verkehrsunfall unter berauschenden Mitteln

Am 27.07.2027, 20:19 Uhr kam es im Kreuzungsbereich der Antoinettenstr. / Roßlauer Allee zu einem Verkehrsunfall, wobei einer der Unfallbeteiligten unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden hat. Der 22jährige Fahrer eines Opel befuhr bei grünem Licht der Lichtzeichenanlage die Antoinettenstr in Richtung Zentrum und bog nach links in die Roßlauer Allee ein. Dabei beachtet er den ihm bei ebenfalls grünem Licht der Lichtzeichenanlage entgegenkommende 61jähren Fahrer eines PKW Skoda nicht und kollidierte mit diesem. Es entstand hierbei ein Sachschaden in Höhe von 3.000,- Euro. Verletzt wurde niemand. Bei dem 22jährigen Fahrzeugführer wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher positiv reagierte. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

 

 

 

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