Fahrrad-Leasing in der Landesverwaltung
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht, Beamten und Tarifbeschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung das Angebot einer Besoldungs- bzw. Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing zu ermöglichen. Im nächsten Jahr sollen die organisatorischen und administrativen Voraussetzungen dafür geschaffen sein.
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 27. Juni 2024 ist die Möglichkeit einer Besoldungsumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Fahrräder geschaffen worden. Auch die Tarifvertragsparteien haben im Rahmen des letzten Tarifabschlusses vom 9. Dezember 2023 u. a. vereinbart, dass den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zweck des Fahrrad-Leasings eröffnet werden kann.
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