Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg
Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz
Am Montag, den 19.08.2024 gegen 14:30 Uhr überprüfte die Polizei nach einem Zeugenhinweis eine Wohnung in Lemsdorf, in der sich augenscheinlich mehr als drei Cannabispflanzen auf dem Balkon befinden sollen.
Der 37-jährige Wohnungsinhaber und zugleich Beschuldigte stimmte einer freiwilligen Wohnungsdurchsuchung zu. Hierbei stellte die Polizei unter anderem 22 lebende Cannabispflanzen sowie diverse getrocknete Pflanzenteile fest, welche allesamt sichergestellt wurden, und leitete ein entsprechendes Strafverfahren ein.
Das Polizeirevier Magdeburg gibt hiermit folgende Hinweise für einen aktuell gesetzeskonformen privaten Cannabisanbau und –besitz:
- Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren dürfen sowohl bis zu drei lebende Cannabispflanzen als auch gleichzeitig bis zu 50 Gramm getrockneter Cannabisblüten am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland besitzen.
- In der Öffentlichkeit dürfen bis zu 25 Gramm getrockneter Cannabisblüten mitgeführt werden.
- Jegliches Cannabis muss für Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, unzugänglich aufbewahrt werden.
- Cannabis aus privatem Anbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(ks)
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