(LG HAL) Terminvorschau für September 2024
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
04.09.24, 09:00 ; 05.09.24, 09:00 ; 06.09.24, 09:00
Raum 96
13 KLs 1/24
Dem im April 1971 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll sich im August 2023 zu einer Tischtennisplatte auf einer Grünfläche in Halle begeben haben, um sich dort mit Personen zu treffen, an die er Drogen habe verkaufen wollen. Zu diesem Zweck habe er in seinem mitgeführten Rucksack verschiedene Betäubungsmittel (868 g Marihuana, 39 g Methamphetamin, 75 g MDMA, 43 g Amphetamin mit dem Zusatzstoff Kokain und 0,58 g Kokain) verwahrt. Unter der Tischtennisplatte habe auf der linken Seite, auf der der Angeklagte angetroffen worden sei, ein Schraubglas mit 6 g Methamphetamin gelegen. In seiner linken Hosentasche habe der Angeklagte zum Eigenkonsum 0,9 g Methamphetamin und in seiner rechten Hosentasche zwei Tabletten "Cenforce 200" verwahrt. Zur Absicherung seines Drogenhandels habe er an seinem Gürtel ein Einhandmesser mit sich geführt. Bei der daraufhin angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten seien 15 g Cannabis und 26 volle Verpackungen sowie 23 Stück Tabletten "Cenforce 200" sichergestellt worden. Außerdem seien im Ankleidezimmer ein Karambit-Messer und im Abstellraum ein Fahrtenmesser, die der Absicherung des Drogenhandels gedient hätten, aufgefunden worden.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte den Tatvorwurf abgestritten bzw. im Rahmen des Haftprüfungstermins keine Angaben gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Versuchter Totschlag u. a. in Leuna - NICHT ÖFFENTLICH -
Tag, Uhrzeit
04.09.24, 09:00 ; 06.09.24, 09:00 ; 12.09.24, 09:00
Raum 90
17 KLs 5/24
Dem im Juli 2007 geborenen Angeklagten G. und dem im Juni 2006 geborenen Angeklagten J. werden eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung, dem Angeklagten G. durch dieselbe Handlung darüber hinaus ein versuchter Totschlag zur Last gelegt.
Da die Angeklagten zur Tatzeit Jugendliche waren, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gemäß § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.
Gefährliche Körperverletzung u. a. in Alttröglitz
Tag, Uhrzeit
17.09.24, 08:30 ; 25.09.24, 08:30 ; 14.10.24, 08:30 ; 25.10.24, 08:30
Raum 141
5 KLs 7/24
Dem im Juli 1995 geborenen Angeklagten werden vier Straftaten zur Last gelegt: Sachbeschädigung und gefährliche Körperverletzung jeweils in zwei Fällen.
Der Angeklagte, der in der Vergangenheit seine Mutter wiederholt um Geld gebeten habe, soll sich im August 2022 zum Wohnhaus des Bruders seiner Mutter in Alttröglitz begeben haben. Dabei habe er gewusst, dass sich seine aufgrund einer kurz zuvor erfolgten Operation und einer Krebserkrankung noch erheblich geschwächte Mutter dort aufgehalten habe. Um sich bemerkbar zu machen, habe der Angeklagte mit mehreren Steinen eine Fensterscheibe des Wohnhauses eingeworfen und sich unmittelbar darauf Zugang zum Wohnhaus verschafft, indem er gewaltsam die Hauseingangstür eingedrückt habe. Hierdurch seien am Fenster und an der Haustür Schäden in Höhe von mehr als 4.400 Euro entstanden. Als sich ihm nunmehr die Schwägerin seiner Mutter in den Weg gestellt habe, um zu verhindern, dass der Angeklagte seine Mutter belästige, habe er der Schwägerin einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Daraufhin sei die Schwägerin zu Boden gegangen und habe eine Schutzhaltung eingenommen, während der Angeklagte mehrfach mit dem beschuhten Fuß auf sie eingetreten habe. Die Schwägerin habe hierdurch ein Schädelhirntrauma ersten Grades erlitten. Anschließend habe der Angeklagte seine zwischenzeitlich hinzugeeilte Mutter zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Mutter sei daraufhin kurz bewusstlos gewesen, habe eine Schädelprellung erlitten und in der Folgezeit über Schmerzen im Gesicht und Kopfbereich geklagt. Nach Verlassen des Hauses habe der Angeklagte mehrfach gegen die hintere rechte Tür des Pkw des Bruders seiner Mutter getreten. Hierdurch sei an dem Pkw ein Schaden in Höhe von etwa 3.100 Euro entstanden.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tatvorwürfe abgestritten.
Gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Die Anklage war zunächst beim Amtsgericht Zeitz eingereicht worden. Dieses legte das Verfahren jedoch dem Landgericht Halle vor, da im Falle einer Verurteilung des Angeklagten wegen der ihm vorgeworfenen Straftaten der Strafrahmen von vier Jahren, bis zu dem das Schöffengericht beim Amtsgericht zuständig ist, überschritten werden dürfte. Daraufhin wurde das Verfahren vom Landgericht Halle übernommen.
Besonders schwerer Raub u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
17.09.24, 09:00 ; 18.09.24, 09:00 ; 24.09.24, 09:00
Raum 90
6 KLs 9/24
Dem im November 1992 geborenen Angeklagten werden eine besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall und ein weiterer besonders schwerer Raub zur Last gelegt.
Er soll sich im Februar 2023 im Kassenbereich eines Supermarktes in Halle von der Kassiererin Zigaretten habe herausgeben lassen, um einen Bezahlvorgang einzuleiten, in dessen weiteren Verlauf sich die Kasse öffnen würde. Nachdem die Kassiererin die Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 46,59 Euro verlangt habe, habe der Angeklagte plötzlich ein Messer gezogen. Er habe daraufhin von der Kassiererin unter Vorhalt des Messers gefordert, die Kasse zu öffnen und große Scheine herauszugeben. Als die Kassiererin dem Angeklagten gezeigt habe, dass sich in der Kasse keine großen Scheine befinden, habe dieser selbst in die Kasse gegriffen und sämtliche 10-Euro-Scheine aus der Kasse entnommen. Des Weiteren seien ihm von der Kassiererin aus Angst noch sämtliche 5-Euro-Scheine übergeben worden. Anschließend sei der Angeklagte unter Mitnahme des Bargelds sowie der Zigaretten im Gesamtwert von ca. 840 Euro aus dem Supermarkt geflüchtet.
Im Juni 2023 soll der Angeklagte gemeinsam mit zwei weiteren unbekannt gebliebenen Mittätern in ein Mehrfamilienhaus in Halle eingedrungen sein. Aus dem Keller habe der Angeklagte sodann ein Damenfahrrad im Wert von ca. 400 Euro entwendet.
Im März 2024 soll der Angeklagte in einem Supermarkt in Halle ein 5er-Pack Wollsocken im Wert von 5,99 Euro auf das Kassenband gelegt haben, um einen Bezahlvorgang einzuleiten. Als die Kassiererin die Socken über den Kassenscanner gezogen habe, habe der Angeklagte unvermittelt einen schwarzen, kurzläufigen Revolver aus seiner Brusttasche gezogen und diesen in Richtung der Kassiererin gehalten. Sodann habe er die Kassiererin aufgefordert, die Kasse zu öffnen. Als der Kassiererin dies nicht gelungen sei, habe sich der Angeklagte in das Kassenhäuschen, aus dem die Kassiererin aus Panik in Richtung Warenlager geflohen sei, begeben. Der Angeklagte habe mehrmals erfolglos versucht, die Kasse selbst zu öffnen. Er habe schließlich die Socken genommen und mit diesen den Laden verlassen.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Besonders schwere räuberische Erpressung in Eisleben
Tag, Uhrzeit
17.09.24, 10:45 ; 25.09.24, 10:45
Raum 187
3 KLs 9/24
Dem im April 2000 geborenen Angeklagten wird eine besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.
Er soll im März 2024 in einer Apotheke in Eisleben eine Packung Pflaster aus der Auslage genommen und mit dieser zur Kasse gegangen sein. Dort habe er einer Mitarbeiterin der Apotheke eine mitgeführte Einkaufstüte entgegengehalten und die Mitarbeiterin aufgefordert, die Einkaufstüte zu füllen. Nachdem die Mitarbeiterin überrascht "echt jetzt" gesagt habe, habe der Angeklagte ein Messer gezogen und es ihr vorgehalten. Daraufhin habe die Mitarbeiterin der Kasse einen Geldbetrag in Höhe von 1.100 Euro entnommen und das Geld dem Angeklagten übergeben. Dieser habe sodann mit dem Geld die Apotheke verlassen.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf eingeräumt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Helbra
Tag, Uhrzeit
17.09.24, 08:30 ; 24.09.24, 08:30 ; 25.09.24, 08:30 ; 14.10.24, 09:00 ; 16.10.24, 09:00 ; 28.10.24, 09:00
Raum 187
4 KLs 7/24
Gegen den im Oktober 1985 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.
Mit Anklageschrift vom 11.06.2024 werden dem Angeklagten acht Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Last gelegt.
Er soll an mindestens acht Tagen im Zeitraum von Juli 2020 bis Februar 2024 sexuelle Handlungen an den beiden damals unter vierzehn Jahre alten Kindern seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben.
Der Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Mit Anklageschrift vom 15.02.2024 wird dem Angeklagten der Besitz kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen.
Er soll im Dezember 2022 auf seinem Smartphone 77 Bilddateien mit kinderpornografischen Darstellungen und 16 Bilddateien mit jugendpornografischen Darstellungen, die er zuvor aus dem Internet heruntergeladen oder sich durch den Tausch mit Chatpartnern zugeeignet habe, gespeichert gehabt haben.
Auch zu diesem Tatvorwurf hat der Angeklagte bislang keine Angaben gemacht.
Der Besitz kinderpornografischer Inhalte wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, der Besitz jugendpornografischer Inhalte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Anklageschrift vom 15.02.2024 wegen des Besitzes kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte wurde zunächst zum Amtsgericht Eisleben - Schöffengericht - erhoben. Das Landgericht Halle hat dieses Verfahren zwischenzeitlich übernommen und zu dem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hinzuverbunden.
Gefährliche Körperverletzung u. a. in Merseburg u. a.
Tag, Uhrzeit
19.09.24, 08:30 ; 26.09.24, 08:30 ; 27.09.24, 08:30
Raum 187
3 KLs 4/24
Gegen den im Dezember 1999 geborenen Angeklagten liegen fünf Anklageschriften vor.
Mit Anklageschrift vom 23.05.2023 werden dem Angeklagten drei Fälle der Beleidigung, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, zur Last gelegt.
Im September 2022 soll der Angeklagte in einer Gemeinschaftsunterkunft in Merseburg einem Sicherheitsdienstmitarbeiter nach einer verbalen Auseinandersetzung ins Gesicht gespuckt und beleidigt haben. Anschließend soll er einem weiteren Sicherheitsdienstmitarbeiter mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und mit dem beschuhten Fuß gegen den Brustkorb getreten haben, wodurch dieser Schmerzen im Gesicht und in der Brust erlitten habe. Hierbei soll er den Sicherheitsdienstmitarbeiter zudem beleidigt haben. Nachdem der Sicherheitsdienstmitarbeiter des zweiten Vorfalls dem Angeklagten ein Hausverbot für die Gemeinschaftsunterkunft erteilt habe, habe der Angeklagte am selben Tag erneut die Gemeinschaftsunterkunft betreten, zweimal in Richtung des Sicherheitsdienstmitarbeiters gespuckt und diesen abermals beleidigt.
Mit Anklageschrift vom 13.07.2023 wird dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Mai 2023 in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen mit einem Schlüssel in der Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser eine Nasenbeinfraktur und ein Brillenhämatom erlitten habe.
Mit Anklageschrift vom 17.08.2023 wird dem Angeklagten eine Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er soll im März 2023 aus Zerstörungswut in der Wohnung eines Bekannten in Merseburg verschiedene Einrichtungsgegenstände durch die geschlossenen Fenster nach draußen geworfen haben, wodurch die Fensterscheiben im Wohnzimmer zerbrochen seien.
Mit Anklageschrift vom 30.08.2023 werden dem Angeklagten drei Straftaten vorgeworfen: ein Diebstahl geringwertiger Sachen, eine versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und in Tateinheit mit Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er soll im Februar 2023 in einer Drogerie im Hauptbahnhof Halle diverse Waren im Gesamtwert von 16,17 Euro unter seine Jacke und in seinen Rucksack gesteckt haben und mit der unbezahlten Ware das Geschäft verlassen haben, um sie für sich zu behalten. Im Anschluss an diesen Vorfall hätten Mitarbeiter der DB Sicherheit dem Angeklagten ein Hausverbot erteilt und ihn des Bahnhofsgeländes verwiesen. Als er der Aufforderung nicht nachgekommen und von den Mitarbeitern der DB Sicherheit aus dem Bahnhofsgelände hinausgedrängt worden sei, habe der Angeklagte mit den Fäusten in Richtung des Oberkörpers eines Mitarbeiters geschlagen, um diesen zu verletzen. Anschließend habe der Angeklagte dem Mitarbeiter ins Auge gespuckt und die weitere Mitarbeiterin beleidigt. Als zwei Polizeibeamte die Mitarbeiter der DB Sicherheit bei der Umsetzung des Hausverbots hätten unterstützen wollen, habe sich der Angeklagte gewehrt und versucht, sich loszureißen.
Mit Anklageschrift vom 26.06.2024 wird dem Angeklagten eine Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im November 2023 in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen beim Duschen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Durch den Schlag habe der Mitgefangene einen Zahn verloren und aus dem Mund geblutet. Als der Mitgefangene die Dusche habe verlassen wollen, habe der Angeklagte ihn verfolgt und mit der Faust weitere drei Mal an dessen Kopf, Arm und Rücken geschlagen.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Die vier Anklagen aus dem Jahr 2023 waren zunächst zum Amtsgericht Merseburg erhoben worden. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat diese vier Verfahren zwischenzeitlich übernommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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