Polizeimeldung: 270/2024
Köthen, den 12.09.2024

Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

Berichtszeitraum vom 11. bis 12.09.2024

Verkehrslage

Verkehrsunfall mit Personenschaden

In Thalheim beabsichtigte eine 62-jährige Skodafahrerin am 12.09.2024 gegen 5.30 Uhr von der Sandersdorfer Straße aus nach rechts auf die B 183 aufzufahren. Im Kreuzungsbereich musste sie verkehrsbedingt halten. Dies bemerkte ein sich hinter ihr befindlicher 59 Jahre alter Nutzer eines PKW Suzuki zu spät und fuhr auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von jeweils circa 2.000 Euro. Die 62-Jährige wurde mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht, welches sie am selben Tag jedoch wieder verlassen konnte.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Beim Befahren eines Parkplatzes in der Straße „Breitestein“ in Zerbst kam es im Bereich der Außenspiegel zu einer Kollision zwischen einem Rettungswagen, dessen 37-jährige Fahrerin mit Sondersignal unterwegs war, und einem dort abgestellten Transporter. Lediglich an diesem konnte Sachschaden festgestellt werden. Der Umfang beläuft sich auf etwa 300 Euro. Der Verkehrsunfall ereignete sich am 11.09.2024 gegen 19.30 Uhr. An Bord des Rettungswagens befand sich zu dieser Zeit kein Patient.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Einen unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrradfahrer erwischte die Polizei in Bitterfeld-Wolfen. Gegen 23.30 Uhr in der vergangenen Nacht wurde der Radler, der mit unsicherer Fahrweise in der Walther-Rathenau-Straße unterwegs war, angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Den Beamten war recht schnell klar, dass der 35-Jährige stark dem Alkohol zugesprochen hatte. Ein Vortest brachte einen Wert von 3 Promille zu Tage. Eine Blutprobenentnahme wurde angewiesen. Zudem muss sich der 35 Jahre alte Mann wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Die Weiterfahrt wurde vorerst untersagt.

Wildunfall

Zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Wildtier kam es am 11.09.2024 gegen 10.30 Uhr in der Calber Landstraße in Aken. Hier kollidierte ein 82-jähriger VW-Fahrer mit einem Reh, das plötzlich und unerwartet vor ihm auf die Fahrbahn lief. Das Tier konnte an der Unfallstelle nicht mehr festgestellt werden. Der Sachschaden am PKW beläuft sich auf annähernd 2.000 Euro.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Polizei überwachte am 12.09.2024 in der Straße „Am Wasserturm“ in Köthen die Einhaltung der innerörtlichen Geschwindigkeit. Im Zeitraum von 11 bis 12 Uhr konnten drei Fahrzeugführer festgestellt werden, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht eingehalten hatten. Der Spitzenreiter war mit 63 km/h unterwegs.

Kriminalitätslage

versuchter Einbruchsdiebstahl

Unbekannte hatten es in der Nacht vom 11. zum 12.09.2024 in Greppin auf einen PKW Opel abgesehen, der in der Wolfener Straße abgestellt war. Eine Seitenscheibe wurde mit einem Werkzeug eingeschlagen, aus dem Innenraum jedoch nichts entwendet. Der Schadensumfang beläuft sich auf rund 500 Euro.

Taschendiebstahl

Eine 58-Jährige wurde am 11.09.2024 in Zörbig Opfer eines Taschendiebstahls. Gegen 16 Uhr tätigte sie in einem Supermarkt in der Radegaster Straße ihre Einkäufe. Dabei nutzten der oder die Täter offenbar einen unbeobachteten Moment und stahlen das Portemonnaie aus ihrer Tasche. Neben Ausweisdokumenten befand sich auch eine Geldkarte in dem Behältnis. Der Schadensumfang bemisst sich auf annähernd 100 Euro.

versuchter Trickbetrug mit WhatsApp - Masche

Ein Mann aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhielt am 05.09.2024 gegen 21.30 Uhr über den Messengerdienst WhatsApp eine Nachricht von einer ihm unbekannten Handynummer. Die Verfasserin, die sich als seine Tochter ausgab, schrieb, dass ihr Handy defekt sei und sie mehrere Rechnungen begleichen müsse. Sie bat nun den 62-Jährigen, die Überweisungen in derzeit unbekannter Höhe zu übernehmen. Dies lehnte er jedoch ab, sodass ihm kein finanzieller Schaden entstanden ist und informierte am 11.09.2024 die Polizei. Diese mahnt zur Wachsamkeit bei Nachrichten von unbekannten Absendern. Zudem solle man sich weder zur Eile drängen noch unter Druck setzen lassen und sich grundsätzlich den Rat weiterer Angehöriger einholen.

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