Pressemitteilung: 018/2024
Dessau-Roßlau, den 16.09.2024

Berufungen gegen Urteil des Amtsgerichts Wittenberg gegen Peter F. zurückgewiesen

Berufungen gegen Urteil des Amtsgerichts Wittenberg gegen Peter F. zurückgewiesen

Die 4. Strafkammer des Landgerichts hat heute die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg zurückgewiesen. Das Amtsgericht hatte gegen den zwischenzeitlich 59-jährigen Angeklagten, der sich als Oberhaupt des sog. „Königreichs Deutschland“ ausgibt, im Juli 2023 wegen Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Es hat es als erwiesen angesehen, dass er am 01.03.2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand stieß und ihr sodann einen Fußtritt versetzte. Zwei Bundeswehrangehörige, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, beschimpfte er als „Faschistenschweine“.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zum Oberlandesgericht Naumburg statthaft.

Az. 4 NBs 394 Js 11964/22

 

Frank Straube
Pressesprecher

 

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