Polizeimeldung: 239/2024
Burg, den 25.09.2024

Polizeimeldungen des Polizeireviers Jerichower Land

Berichtszeitraum vom 24.09.2024 bis 25.09.2024

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Verkehrsunfall mit drei verletzten Personen" "PKW nach Komplettentwendung wieder aufgefunden" "Einbruch in Fahrzeughandel" "Volksverhetzung nach Fußballspiel"

Verkehrsunfall mit drei verletzten Personen

Burg, Thomas-Müntzer-Straße/ B 246a, 24.09.2024, ca. 16:35 Uhr

Am gestrigen Nachmittag ereignete sich im Gewerbegebiet der Stadt Burg ein Verkehrsunfall zwischen einem Mercedes Sprinter und einem Skoda Superb. Die 33-jährige Unfallverursacherin befuhr die Thomas-Müntzer-Straße in Fahrtrichtung B 246a und wollte auf diese einbiegen, übersah hierbei jedoch den Mercedes des geschädigten 29-jährigen Unfallbeteiligten, welcher aus Fahrtrichtung der Bundesautobahn 2 gefahren kam. Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen den zwei Fahrzeugen, wobei der Mercedes Sprinter genau die Fahrertür der Beschuldigten getroffen hat. Durch diesen Aufprall wurde die Fahrerin im Fahrzeug eingeklemmt und dabei schwer verletzt. Nach erfolgreicher Befreiung aus dem Fahrzeug wurde sie durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert. Der Unfallbeteiligte sowie dessen 28-jähriger Beifahrer verletzten sich leicht und mussten nicht im Krankenhaus behandelt werden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Durch den Unfall ist ein Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich entstanden. Gegen die beschuldigte Fahrzeugführerin wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

 

PKW nach Komplettentwendung wieder aufgefunden

Ausgangssachverhalt: Biederitz, Naturfreundeweg, 09.09.2024, 07:10 - 21.09.2024, 16:10 Uhr

Auffindeort: Biederitz, Deichstraße, 24.09.2024, 18:50 Uhr

Das Polizeirevier Jerichower Land hat im Zuge der Polizeimeldung Nr. 236 berichtet, dass es im Naturfreundeweg in Biederitz zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus gekommen ist und dabei u.a. ein brauner Skoda Octavia entwendet wurde. Dieses Fahrzeug konnte, durch die Meldung aufmerksamer Bürger, am gestrigen Tage wieder aufgefunden werden. Es stand in Biederitz in der dortigen Deichstraße am Straßenrand. Wie das Fahrzeug dorthin gelangte ist bisher nicht bekannt. Das Fahrzeug wurde zunächst sichergestellt und es werden in Folge umfangreiche spurensichernde Maßnahmen am Fahrzeug durchgeführt. Im Anschluss erhalten die Eigentümer ihr Fahrzeug wieder zurück.

Zeugen, die Hinweise zu den Tätern oder möglichen tatverdächtigen Personen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Burg unter der 03921/920-0 oder unter der E-Mail-Adresse levd-prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de zu melden.

 

Einbruch in Fahrzeughandel

Genthin, 24.09.2024, 19:30 Uhr bis 25.09.2024, 07:00 Uhr

In der vergangenen Nacht kam es in Genthin bei einem dortigen Fahrzeughändler zu einem Einbruchsdiebstahl durch bislang unbekannte Täterschaft. Die Täter trennten den Grundstückszaun mit Werkzeugen auf und gelangten zunächst auf das Firmengelände. Die Tür zur Firma wurde aufgebrochen und es wurden u.a. mehrere Fahrzeuge entwendet. Der hohe geschätzte Gesamtschaden liegt im unteren sechsstelligen Bereich. Trotz umfangreicher Spurensuche und spurensichernden Maßnahmen, liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise zur unbekannten Täterschaft vor.

Zeugen, die Hinweise zu den Tätern oder möglichen tatverdächtigen Personen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Burg unter der 03921/920-0 oder unter der E-Mail-Adresse levd-prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de zu melden.

 

Volksverhetzung nach Fußballspiel

Jerichower Land, 22.09.2024

Am vergangenen Wochenende sollen sich nach einem Fußballspiel im Jerichower Land mehrere Fälle von Volksverhetzungen ereignet haben. Hierbei sollen tatverdächtige Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren sowie eine erwachsene Person, das bekannte Lied „L´amour toujour“ des Künstlers Gigi D´Agostino mit dem abgeänderten Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen haben. Der daraus entstandene Text stellt eine Volksverhetzung dar und entsprechende Ermittlungsverfahren werden eingeleitet. Auch wenn es sich hierbei in Teilen um nicht strafmündige Kinder handelt, werden die tatverdächtigen Kinder gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten zur Befragung vorgeladen und die Staatsanwaltschaft erhält Mitteilung über den Sachverhalt.

Hinweis der Polizei:

Erläutern Sie ihren Kindern, dass es strafbar ist, dieses Lied so „umzudichten“, da der öffentliche Frieden bzw. die Menschenwürde anderer dadurch verletzt werden könnte.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

 

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

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