Verurteilung wegen fahrlässiger Tatbegehung
Entscheidung im Fall "Sprengstoffexplosion"
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Magdeburg hat nach mehreren Verhandlungstagen heute einen 42jährigen Mann aus Sachsen-Anhalt wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung unter Einbeziehung einer weiteren Strafe, die in einer anderen Sache vom Amtsgericht Reutlingen verhängt worden ist, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2022 im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Straße Alt Fermersleben in Magdeburg durch Fahrlässigkeit beim Hantieren mit einer Gasflasche Feuer und eine Explosion herbeigeführt hat.
Das Gebäude wurde durch die Explosion erheblich beschädigt und war für längere Zeit unbewohnbar. Zwei Hausbewohner erlitten eine Rauchgasvergiftung.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, vorsätzlich Feuer gelegt und anschließend eine Gasflasche so manipuliert zu haben, dass es durch ausströmendes Gas zu einer Explosion gekommen sei.
Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass die Explosion durch das Hantieren mit der Gasflasche ungewollt eingetreten sei. Er habe die Gasflasche nur entleeren wollen, um sie abgeben zu können und das Pfandgeld zu bekommen.
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