Polizeimeldungen PRev. Salzwedel
Berichtszeitraum vom 25.10.2024 bis 27.10.2024
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Fahren trotz Fahrerlaubnissperre" "Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss" "Kollision mit Gartenzaun"
Fahren trotz Fahrerlaubnissperre
Gardelegen, Stendaler Straße, 26.10.2024, 02:19 Uhr
Durch die Polizeibeamten des Revierkommissariats Gardelegen wurde am frühen Samstagmorgen ein polnisches Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der 28-jährige Fahrzeugführer keinen Führerschein aushändigen konnte, wurden die Fahrerlaubnisdaten überprüft. So stellte sich heraus, dass gegen den ukrainischen Staatsbürger eine Fahrerlaubnissperre bis Mai 2025 vorliegt. Weiterhin stellten die Beamten innerhalb der Befragung des Beschuldigten fest, dass dieser seit über einem Jahr einen deutschen Wohnsitz besitzt, sodass der polnische BMW mittlerweile über eine deutsche Pflichtversicherung hätte verfügen müssen. Der Beschuldigte muss nun sowohl mit einem Strafverfahren bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, als auch wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss
Gardelegen, Stendaler Straße, 26.10.2024, 02:27 Uhr
Den Polizeibeamten aus Gardelegen fiel in der Nacht zum Samstag ein Fahrradfahrer auf, der erhebliche Schwierigkeiten bei der Führung seines Fahrrades aufwies. Nachfolgend wurde dieser angesprochen und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge des Anhaltens zeigte der Radfahrer enorme Unsicherheiten beim unfallfreien Absteigen von seinem Fahrrad. Ein durchgeführter Atemalkoholtest wies einen Wert von 1,61 Promille auf. Aufgrund der Alkoholisierung in Verbindung mit den festgestellten Ausfallerscheinungen des Radfahrers wurde eine Blutprobenentnahme im Klinikum Gardelegen durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde dem Beschuldigten vorerst untersagt.
Kollision mit Gartenzaun
Mechau, Kaulitzer Weg, 26.10.2024, 09:30 Uhr
Am Morgen des Samstages kam es zu einem Verkehrsunfall in der Ortslage Mechau. Ein 67-jähriger Fahrer eines VW befuhr den Kaulitzer Weg als dieser in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abkam. Nachfolgend kollidierte das Fahrzeug mit einem Gartenzaun eines dortigen Einfamilienhauses, wobei die Insassen des VW unverletzt blieben. Lediglich am Gartenzaun, an einem Verkehrsschild und am Fahrzeug selbst entstand Sachschaden im oberen vierstelligen Bereich.
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