Öffentliche Belobigung
Innenministerin zeichnet fünf Lebensretter aus
Der 25. März 2024 wird einigen Menschen wohl noch lange in Erinnerung bleiben: Während der Fahrt in die Kindertagesstätte sah Steffen Bornkessel zufällig einen kleinen leblosen Körper im Mühlgraben in Roßla treiben. Er rief in der nahegelegenen Kita um Hilfe und begab sich dann ohne zu zögern ins Wasser. Die hinzugekommene Erzieherin Stephanie Krause ging ebenfalls ins Wasser und konnte den bewusstlosen Jungen greifen und an Land bringen. Dort führte sie sofort die ersten Reanimationsmaßnahmen durch. Die Erzieherinnen, Doreen Kappler und Franziska Ohlemeyer, sowie die Mutter eines Kindes der Kita, Stefanie Schwandt, unterstützten sie bei den Wiederbelebungsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Nach der stationären Aufnahme im Krankenhaus geht es dem Jungen zwischenzeitlich wieder gut. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang konnte heute alle fünf als Lebensretter auszeichnen und ihnen jeweils eine Urkunde über eine Öffentliche Belobigung überreichen:
„Das schnelle und beherzte Eingreifen aller fünf Retter hat an diesem Tag Schlimmeres verhindert. Das Zusammenspiel vom ersten Erkennen der Notlage über das zügige Eingreifen bis hin zur Ersten Hilfe hat dem Jungen das Leben gerettet. Sie alle waren zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle und haben instinktiv vorbildlich gehandelt.
Für ihren selbstlosen Einsatz, unter höchster körperlicher und psychischer Belastung, zolle ich allen fünf Lebensrettern meinen größten Respekt und danke ihnen sehr.“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Peter Kohl, Bürgermeister der Gemeinde Südharz, ergänzt: „In Zeiten nachlassender Zivilcourage dürfen wir besonders stolz auf die Retter sein, die dem verunglückten Jungen bestmöglich zu Hilfe eilten. Beispielhaft setzten sie sich für sein Überleben ein. Ohne diese Hilfe wäre das kleine Leben ausgelöscht gewesen, vielen Dank!“
Hintergrund:
Als staatliche Anerkennung für Rettungstaten stiftet der Ministerpräsident die Rettungsmedaille des Landes Sachsen-Anhalt. Die Rettungsmedaille wird an Menschen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens Menschenleben gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Ist eine Rettungstat ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter ausgeführt worden, so erfolgt statt der Verleihung der Rettungsmedaille eine Öffentliche Belobigung.
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