Pressemitteilung: 0904/2024
Halle (Saale), den 06.11.2024

Korrektur der Veröffentlichung vom 06.11.2024

Urteil des Amtsgerichts Halle (S.) gegen den jugendlichen Intensivtäter rechtskräftig

Das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 29.10.2024 gegen den als "Gucci-Abdul" bekannt gewordenen Jugendlichen ist rechtskräftig.

Das Amtsgericht Halle (Saale) -Jugendschöffengericht- verurteilte den Jugendlichen wegen einer Vielzahl an Delikten, unter anderem schweren Raubes, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Da weder die Staatsanwaltschaft, noch der Angeklagte oder seine Verteidigung ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, ist dieses nach Ablauf der Rechtsmittelfrist am heutigen Tage rechtskräftig geworden.

Hinweis:

In die dem Angeklagten auferlegte Einheitsjugendstrafe wurde die mit Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) - Jugendschöffengericht - vom 29.2.2024 - 350 Ls 650 Js 45169/23 (70/23) - verhängte Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten einbezogen.

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