Polizeimeldungen vom Polizeirevier Jerichower Land
Berichtszeitraum vom 19.11.2024 bis 20.11.2024
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Einbruch in einem Transporter" "Diebstahl von diversen Werkzeugen" Verstoß Pflichtversicherungsgesetz"
Einbruch in einem Transporter
Möckern, Waldstraße, 19.11.2024, 06:45
Ein Transporter wurde zwischen dem 18.11.2024, 14:00 Uhr und dem 19.11.2024, 06:45 Uhr zum Ziel von dreisten Dieben. Diese haben mit Schneidewerkzeug die Schiebetür der rechten Fahrerseite aufgeschnitten. Aus dem Fahrzeuginneren entwendeten die unbekannten Täter diverses Werkzeug. Die Polizei sicherte Spuren und nahm eine Strafanzeige auf. Der Schaden ist im mittleren vierstelligen Bereich und die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Diebstahl von diversen Werkzeugen
Burg Alte Lindenstraße 20.11.2024 05:45 Uhr
Unbekannte Täter brachen in der Zeit zwischen 19.11.2024 17:30 Uhr bis 20.11.2024 05:45 Uhr eine Gerätebox von einem abgestellten Mercedes Sprinter auf. Aus der Box wurden diverse Geräte und Werkzeuge, u.a. Motorsägen, entwendet.
Burg Leo-Tolstoi-Str 20.11.2024 01:00 Uhr
Ein weiterer Einbruch in ereignete sich in der Leo-Tolstoi-Str in der Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr. Bei einem dort abgestellten Mercedes Vito wurde die Scheibe der Fahrertür eingeschlagen und diverse Werkzeuge entwendet.
Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu möglichen Tätern oder tatverdächtigen Personen geben können, werden gebeten, sich persönlich oder unter der Telefonnummer 03921/920-0 im Polizeirevier Jerichower Land zu melden.
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Heyrothsberge, Berliner Straße, 19.11.2024, 09:25 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit wurden die Regionalbereichtsbeamten der Gemeinde Biederitz auf einen PKW mit Anhänger aufmerksam. Im Rahmen der Kontrolle musste festgestellt werden, dass der 38-jährige Fahrzeugführer keinen gültigen Versicherungsnachweis für den Kfz-Anhänger vorweisen konnte. Gegen den Beschuldigte wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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