Kabinett beschließt Gesetz zur weiteren Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Sachsen-Anhalt beschlossen. Das Land Sachsen-Anhalt setzt damit die umfangreiche Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes um. Ziel ist eine inklusivere Kinder- und Jugendhilfe und eine verbesserte Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien. Der Gesetzentwurf wird damit dem Landtag zugeleitet.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Künftig erhalten Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern schneller und einfacher die Unterstützung, die sie benötigen. In den Jugendämtern werden Verfahrenslotsen eingesetzt, die sie informieren, beraten und ihnen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche helfen. Ziel ist, Wege zur passenden Hilfe zu verkürzen und Familien zu entlasten. Der Gesetzentwurf sieht die Finanzierung des kommunalen Personals durch das Land vor. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die inklusive Jugendhilfe landesweit umgesetzt werden kann und den Familien zugutekommt.“
Wesentliche Maßnahmen des Gesetzes
- Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land jeder Kommune mindestens einen Verfahrenslotsen finanziert: Sie helfen den Familien dabei, die Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Zugleich beraten sie Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort. Kommunen, in denen mindestens 40.000 junge Menschen leben, erhalten sogar 1,5 Stellen; Kommunen mit mehr als 60.000 jungen Menschen erhalten 2 Stellen.
- Das geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz soll zudem herausstellen, dass inklusive Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bereits bei der Qualifizierung der Fachkräfte und der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden müssen.
- Eine weitere Änderung des Ausführungsgesetzes zur Kinder- und Jugendhilfe sieht der heute beschlossene Gesetzentwurf in Bezug auf die ombudschaftliche Beratung vor. Diese steht allen jungen Menschen und ihren Familien – unabhängig von dem Vorliegen einer Behinderung – offen: Sie soll jungen Menschen und ihren Familien bei Konflikten und Problemen in der Kinder- und Jugendhilfe beratend zur Seite stehen. Das Land finanziert diese ombudschaftliche Beratung an mindestens zwei Standorten, was mit dem beschlossenen Gesetzentwurf auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden soll.
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