Pressemitteilung: 595/2024
Magdeburg, den 17.12.2024

Kabinett beschließt Gesetz zur weiteren Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Sachsen-Anhalt beschlossen. Das Land Sachsen-Anhalt setzt damit die umfangreiche Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes um. Ziel ist eine inklusivere Kinder- und Jugendhilfe und eine verbesserte Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien. Der Gesetzentwurf wird damit dem Landtag zugeleitet.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Künftig erhalten Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern schneller und einfacher die Unterstützung, die sie benötigen. In den Jugendämtern werden Verfahrenslotsen eingesetzt, die sie informieren, beraten und ihnen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche helfen. Ziel ist, Wege zur passenden Hilfe zu verkürzen und Familien zu entlasten. Der Gesetzentwurf sieht die Finanzierung des kommunalen Personals durch das Land vor. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die inklusive Jugendhilfe landesweit umgesetzt werden kann und den Familien zugutekommt.“

Wesentliche Maßnahmen des Gesetzes

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