Polizeimeldung: 377/2024
Köthen, den 23.12.2024

Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

Berichtszeitraum vom 21. bis 22.12.2024

Verkehrslage

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Am 21.12.2024, gegen 16:35 Uhr ereignete sich in der Gemeinde Muldestausee, auf der B100, im Einmündungsbereich der Zufahrt zur Agora Halbinsel ein Verkehrsunfall zwischen einem 79-jährigen BMW-Fahrer und einem 57-jährigen Fußgänger. Auf Grund der Dunkelheit übersah der Fahrzeugführer den Fußgänger und stieß mit ihm zusammen. Der Fußgänger wurde schwerverletzt ins Krankenhaus verbracht.

 

Verkehrsunfall mit Sachschaden

In Zerbst ereignete sich am 21.12.2024, gegen 20:20 Uhr ein Unfall im Kreuzungsbereich Fuhrstraße/Wolfsbrücke. Die beiden Verkehrsteilnehmer befuhren die Wolfsbrücke in entgegengesetzter Richtung und bogen gleichzeitig in die Fuhrstraße, in Richtung Roßlauer Straße ein. Hierbei kam es zum Zusammenstoß und an beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro.

 

Kriminalitätslage

Diebstahl im Einkaufszentrum

Am 21.12.2024 konnte ein Ladendieb an einem Einkaufszentrum in Sandersdorf-Brehna gestellt werden. Der 39-jährige Mann hatte zuvor eine Sonnenbrille im Wert von mehreren hundert Euro aus einem Ladengeschäft entwendet. Er konnte durch Mitarbeiter, auf dem Weg zu seinem Fahrzeug, auf dem Parkplatz festgehalten werden. In seinem Fahrzeug befanden sich zudem zwei neuwertige Marken-Trainingsanzüge, welche er ebenfalls durch eine Diebstahlshandlung erlangte. Gegen die Person wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Versuchter Diebstahl in einem Supermarkt

Durch eine Mitarbeiterin eines Supermarktes in Köthen wurde am 21.12.2024 eine bevorstehende Diebstahlshandlung gemeldet. Durch die eingesetzten Beamten konnten mehrere Tatverdächtige angetroffen werden. Eine Tatverdächtige befand sich im Markt und hatte Waren im Wert von mehreren hundert Euro in ihrem Einkaufswagen. Eine männliche Person wartete im Eingangsbereich, um möglicherweise die Lichtschranke zum Verlassen des Marktes auszulösen. Eine dritte männliche Person befand sich im Bereich der Kassen und sollte wohlmöglich mit dem Kauf einer geringen Warenmenge für Ablenkung sorgen. Konfrontiert mit den Anschuldigungen stritten die Tatverdächtigen die Vorwürfe ab. Die weibliche Tatverdächtige gab an, die Waren in ihrem Einkaufswagen ordnungsgemäß erwerben zu wollen. Letztlich kam es nicht zum Kauf, da sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügte. Gegen die Tatverdächtigen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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