Polizeimeldung: 380/2024
Köthen, den 25.12.2024

Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

Berichtszeitraum vom 24. bis 25.12.2024

Verkehrslage

Verkehrsunfall mit Sachschaden

In den Nachmittagsstunden des 24.12.2024 ereignete sich auf der Bundesstraße 184 bei Raguhn-Jeßnitz ein Verkehrsunfall. Ein 52-Jähriger befuhr mit seinem PKW Mercedes-Benz die B184 in Richtung Dessau als plötzlich ein Reh die Fahrbahn überquerte. Es kam zum Zusammenstoß, wobei das Tier verendete und am Fahrzeug Sachschaden von ca. 1.000,00 € entstand.

Kriminalitätslage

Versuchter Einbruchsdiebstahl

Am 24.12.2024 kam es in den Abendstunden in der Straße Weizenberge in Zerbst zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus. Bisher unbekannte Täter verschafften sich zunächst Zutritt zu dem Grundstück. Im weiteren Verlauf zerstörten der oder die Täter ein Kellerfenster und betraten so die Kellerräume. Augenscheinlich wurde nichts entwendet jedoch entstand ein Sachschaden von ca. 1.000,00 €. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Hausfriedensbruch

In den Morgenstunden des 25.12.2024 beobachtete eine aufmerksame Zeugin zwei männliche Personen, wie diese ein leerstehendes Haus in der Bahnhofstraße in Wulfen (Osternienburger Land) unberechtigt durch ein offenstehendes Fenster betraten. Alarmierte Polizeibeamte stellten die beiden 20 und 26-jährigen Männer im Gebäude fest. Diese suchten, nachdem sie einen Zug verlassen hatten, Obdach für die restliche Nacht. Nach einer Identitätsfeststellung und dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruches wurden die Personen der Örtlichkeit verwiesen und aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Sachbeschädigung durch Böller

In der Nacht vom 24.12. zum 25.12.2024 kam es in der Salzstraße in Zerbst zu einer Sachbeschädigung. Unbekannte Täter legten einen in Deutschland nicht zugelassenen Böller auf die Heckstoßstange eines geparkten PKW Mitsubishi und zündeten diesen. Durch die Detonation wurde das Fahrzeug so stark beschädigt, dass sich die Heckklappe nicht mehr öffnen ließ. Aufgefundene Reste des Böllers konnten sichergestellt werden. Aufgrund dessen, dass es sich vermutlich um ein polnisches Produkt handelt, welches in Deutschland nicht zugelassen ist, handelt es sich bei der Tatausführung zusätzlich um ein Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gem. § 308 StGB. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von ca. 2.000,00€. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Besonders schwerer Diebstahl

Unbekannte Täter drangen vermutlich in der Nacht vom 24.12. zum 25.12.2024 in die Keller von zwei Mehrfamilienhäusern in der Hans-Beimler-Straße in Wolfen ein. Der oder die Täter verschafften unberechtigt Zutritt zu den Kellerräumen und brachen zwei Kellerräume auf. Aus einem Keller entwendeten der oder die Täter einen blauen E-Scooter der Marke XIAOMI. Hier entstand ein Sach- und Stehlschaden von 490,00 €. In dem zweiten Keller wurde ein weißes E-Bike der Marke „Reise & Müller“ sowie zwei Fahrradtaschen und ein Werkzeugkoffer entwendet. Hier entstand ein Stehlschaden von ca. 1.000,00 €.

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