Pressemitteilung: 03/2025
Magdeburg, den 27.01.2025

Urteil: Beihilfe zum Mord in Aschersleben

22 KLs 164 Js 6119/22 (2/24) – 2. Jugendstrafkammer

 

In dem im Oktober 2024 begonnen Prozess hat die 2. Jugendstrafkammer heute am 24.01.2025 den 17 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hiergegen ist Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Der komplett nichtöffentliche Prozess hat im Oktober 2024 begonnen.

Einem zu Prozessbeginn 17-jährigen Jugendlichen (Gehilfe) aus Aschersleben wird vorgeworfen, am 04.11.2021 einem damals gleichaltrigen 14-jährigen Jugendlichen (Haupttäter) geholfen zu haben, die damals 14 Jahre alte Ex-Freundin des Haupttäters zu töten.

Der Haupttäter wurde am 16.08.2022 durch das Landgericht Magdeburg wegen Mordes rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dabei hat das Landgericht die Mordmerkmale Grausamkeit, Heimtücke und niedrige Beweggründe festgestellt.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt und auch heute noch minderjährig ist, fand die gesamte Hauptverhandlung nach § 48 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nichtöffentlich statt. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung erfolgt über diese Pressemitteilung hinaus keine weitere Stellungnahme.

 

Löffler

Pressesprecher

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