Pressemitteilung: 0102/2025
Halle (Saale), den 30.01.2025

Strafverhandlungen in der Woche vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 (Auswahl)

Mittwoch 05.02.2025, 10:30 Uhr, Saal: 1020, Hauptverhandlung im Verfahren 303 Ds 388 Js 31805/24, Strafrichter

Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a.

Zum Vorwurf:

Dem am 07.10.1991 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.05.2024 in Halle (Saale) Amtsträgern, die zur Vollstreckung von Verfügungen berufen waren, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben, tateinheitlich hierzu diese tätlich angegriffen und beleidigt zu haben.

Der Angeklagte soll sich am 18.05.2024, gegen 22:00 Uhr im Bereich des Skaterparks (An der Magistrale, 06124 Halle) gegenüber der Zeugin H. verbal aggressiv verhalten haben. Die aus diesem Grund gerufenen Polizeibeamten haben zunächst versucht, die Identität des Angeklagten zu überprüfen.

Im Rahmen der Identitätsfeststellung soll der Angeklagte den Polizeibeamten M. mit den Worten „Du Fotze.“ beleidigt haben. Als der Zeuge M. den Angeklagten erneut nach den Personalien befragte, habe der Angeklagte mit dem rechten Arm zu einer Schlagbewegung gegen den Zeugen ausgeholt. Den anwesenden Polizeibeamten G. und K. gelang es jedoch, den Angeklagten mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden zu bringen und dadurch den vom Angeklagten beabsichtigten Faustschlag gegen den Zeugen M. zu verhindern. Am Boden liegend, soll der Angeklagte versucht haben, die Polizeibeamten zu treten. Als die Beamten ihn deshalb mittels Stahlhandfesseln fixieren wollten, soll er sie mit den Worten „Fickt euch Ihr Bastarde, hässliche Fratzen, ich ficke euch.“ beleidigt haben.

Der Angeklagte, der bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, hat sich bislang zur Sache nicht geäußert.

Das Gesetz droht für einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren an, für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Die Beleidigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden

 

Mittwoch, 05.02.2025, 13:00 Uhr, Saal 2019, Hauptverhandlung im Verfahren 322 Ls 510 Js 48606/23, Schöffengericht

Tatvorwurf: Geldfälschung u.a.

Zum Vorwurf:

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, falsches Geld in der Absicht, dass es als echt in Verkehr gebracht werde, sich verschafft zu haben.

Außerdem wird ihm vorgeworfen, in insgesamt 23 Fällen eine fremde bewegliche Sache sich rechtswidrig zugeeignet zu haben, wobei eine Tat gemeinschaftlich mit einem weiteren Täter begangen wurde und in einem weiteren Fall er bei Begehung der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führte.

Letztlich wird ihm noch vorgeworfen, zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde gebraucht zu haben und tateinheitlich hierzu vorsätzlich ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht zu haben, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 PflVersG erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr bestand.

Der am 15.09.1993 in Donezk (Ukraine) geborene Angeklagte soll am 25.07.2023 eine falsche 100-Euro-Banknotenabbildung mit einer türkischsprachen Aufschrift (übersetzt: Ist ungültig) besessen haben, welche er zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, allerdings in zeitlicher Nähe zum 25.07.2023 sich in der Absicht verschafft haben, diese als echt in den Verkehr zu bringen. Die Banknotenabbildung wurde im Rahmen einer Durchsuchung des Angeklagten im Bundespolizeirevier, Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1 in Halle (Saal) in der rechten Jackentasche aufgefunden.

Weiter soll der Angeklagte im Zeitraum vom 19.12.2022 bis zum 17.04.2024 im Stadtgebiet von Halle (Saale) insgesamt 23 Diebstähle begangen haben, wobei anlässlich eines Diebstahls am 20.08.2023, gegen 14:00 Uhr in den Verkaufsräumen des „Nahkaufs“, Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1 in 06112 Halle er in seiner linken Hosentasche griffbereit ein Klappmesser bei sich geführt haben soll.

Letztlich soll der Angeklagte am 27.08.2023, gegen 1:11 Uhr mit einem Pkw Opel Vectra auf öffentlichen Straßen in Halle (Saale) unterwegs gewesen sein. An diesem Pkw seien zu dieser Zeit – was der Angeklagte gewusst haben soll – nicht für dieses Fahrzeug ausgegebene amtlichen polnische Kennzeichentafeln angebracht gewesen, um eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen. Eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug solle zu diesem Zeitpunkt auch nicht bestanden haben.

Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.

Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Geldfälschung eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr an. Der Diebstahl kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, der Diebstahl mit Waffen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft werden.       

 

Donnerstag 06.02.2025, 09:45 Uhr, Saal: 1030, Hauptverhandlung im Verfahren 360 Ds 355 Js 43688/24, Strafrichter

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Zum Vorwurf:

Dem zur Tatzeit 23 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht gehabt hatte.

Der für einen halleschen Fußballverein kickende Angeklagte soll am 18.05.2024 mit einem Pkw VW die Europachaussee in Fahrtrichtung Halle Ost befahren haben, obwohl – was ihm bewusst gewesen sei – er die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis nicht gehabt hatte. Die Begehung der Straftat durch den Angeklagten konnte festgestellt werden, da – nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft –  der Angeklagte eine im Bereich des Umspannwerks installierte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit überhöhter Geschwindigkeit passiert hatte.

Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr an.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.

 

Donnerstag 06.02.2025, 11:45 Uhr, Saal: 1019, Hauptverhandlung im Verfahren 301 Ds 370 Js 24947/24, Strafrichter

Tatvorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Zum Vorwurf:

Dem am 27.01.1984 in Karaganda (Kasachstan) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.05.2024 in Halle (Saale) durch eine Straftat das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufgenommen zu haben.

Der Angeklagte soll die nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts Halle (Saale) zum Az. 28 F2854/23 am 03.05.2024 mit seinem Smartphone als Tonaufnahme aufgezeichnet haben. Ihm sei hierbei bewusst gewesen, dass er über keine Berechtigung zur Herstellung einer Tonaufnahme von der Sitzung verfügte.

Zur Sache hat sich der Angeklagte bislang nicht eingelassen.

Das Gesetz droht für die vorgeworfene Straftat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren an.

Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.

 

 

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