Polizeimeldungen des Polizeirvier Jerichower Land
Berichtszeitraum vom 02.01. - 03.01.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Fahrzeug flüchtet vor Polizei" "Verkehrsunfall mit Wildschwein" "Sachbeschädigung an mehreren Wahlplakaten"
Fahrzeug flüchtet vor Polizei
Burg, Holzstraße, 02.02.2025, 01:04 Uhr
Polizeibeamte des Polizeireviers Jerichower Land beabsichtigten, einen in Burg fahrenden Pkw Mercedes einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der Fahrzeugführer entzog sich jedoch der Kontrolle, gab Gas und flüchtete mit dem Fahrzeug. Der Fahrer kam mit seinem Pkw nicht weit, denn er fuhr in eine Sackgasse. Die Fahrt war zu Ende und der unbekannte Mann flüchtete fußläufig. Die Beifahrerin konnte vor Ort gestellt werden. Sie führte eine Crystal - ähnliche Substanz mit sich und hatte schon während der Flucht eine Kokain - ähnliche Substanz weggeworfen. Warum der Fahrer flüchtete, war schnell herausgefunden, denn das Fahndungssystem der Polizei ergab, dass der Mercedes als gestohlen gemeldet wurde. Mit Hilfe von Unterstützungskräften wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet und ein Fährtensuchhund konnte die Spur des Flüchtigen aufnehmen. Der Fährtenhund verlor die Spur aber in Burg, in Höhe der Katzentreppe. Die Polizei leitete umfangreichen Ermittlungen ein und nahm mehrere Strafanzeigen auf.
Verkehrsunfall mit Wildschwein
Lostau, Landstraße 52, 03.02.2025, 03:49 Uhr
Ein 61-jähriger Fahrer eines Pkw BMW befuhr die Landstraße 52 von Körbelitz in Richtung Lostau. Ca. 50 Meter vor der Ortslage Lostau querte ein Wildschwein die Fahrbahn, so dass es trotz Gefahrenbremsung unweigerlich zum Zusammenstoß mit dem Tier kam. Das Wildschwein flüchtete vom Unfallort und am Fahrzeug entstand Sachschaden.
Sachbeschädigungen an mehreren Wahlplakaten
Landkreis Jerichower Land, Februar 2025
Im gesamten Bereich des Landkreises Jerichower Land wurden Beschädigungen an Wahlplakaten festgestellt. Besonders hervorzuheben war der Zustand zweier Wahlplakate in der Parchauer Chaussee in Burg, welche heruntergerissen wurden. Häufig werden die Wahlplakate und – banner auch beschmiert oder derart verunstaltet, dass der Wahlkampf bzw. die Person oder Partei ins Lächerliche gezogen werden. Hierbei handelt es sich jedoch um kein Kavaliersdelikt, sondern um den Straftatbestand der Sachbeschädigung.
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