Polizeimeldungen des Polizeireviers Börde
Kriminalitäts- und Verkehrslage
- Brand von mehreren Gartenlauben
- Brand von Pumpenhäuschen
- Fahrzeugführer ohne erforderliche Erlaubnis
Kriminalitätslage
Brand von mehreren Gartenlauben
39326 Wolmirstedt/ Bauernweg/ Schwimmbadstraße/ 02.02.2025, 01:39 Uhr- 04:01 Uhr
In zwei Gartenanlagen in Wolmirstedt kam es in der Nacht zum Montag zu mehreren Bränden von Gartenlauben. In der Kleingartenanlage Tag des Bergmanns befand sich beim Eintreffen der Polizeibeamten des Polizeireviers Börde eine Gartenlaube bereits in Vollbrand, wobei das Feuer im Verlauf der Löscharbeiten auf zwei weitere Lauben und einen Schuppen übergriff.
Kurze Zeit später wurde ein Brand in der Kleingartenanlage Friedensring e.V. bekannt. Dabei ist von einem Schaden in Höhe von 5000 Euro auszugehen.
An beiden Örtlichkeiten erfolgten umfangreiche Maßnahmen der Spurensuche und- sicherung durch polizeiliche Kräfte. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung eingeleitet, in deren Rahmen auch ein möglicher Zusammenhang zwischen den Taten geprüft wird.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer: 03904/478-0 oder über das E-Revier der Polizei Sachsen – Anhalt zu melden.
Brand von Pumpenhäuschen
39340 Haldensleben/ Triftstraße Kleingartenverein „Neues Land“/ 03.02.2025, 10:15 Uhr
In einem Kleingartenverein in Haldensleben wurde am Montagvormittag durch Spaziergänger ein Brand gemeldet. Betroffen war ein Pumpenhäuschen und eine Teichpumpe in einer der Gartenparzellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird von einem technischen Defekt ausgegangen.
Verkehrslage
Fahrzeugführer ohne erforderliche Erlaubnis
39343 Beendorf/ Groß Bartensleben/L 41/ 02.02.2025, 20:20 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde ein 32- jähriger Roller- Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem dieser durch Erhöhen der Geschwindigkeit zunächst versucht hat, sich der Kontrolle zu entziehen. Da der Betroffene lediglich eine für das Fahrzeug nicht ausreichende Mofa- Prüfbescheinigung vorzeigen konnte, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis eingeleitet. Weiterhin wurde der 32- Jährige infolge des Konsums von Cannabis zur Blutprobenentnahme verbracht. Dieser muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines Kfz unter der Wirkung berauschender Mittel rechnen.
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