Polizeimeldung: 2025
Stendal, den 23.02.2025

Polizeimeldungen Polizeirevier Stendal

Berichtszeitraum 21.02.- 23.02.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Brand eines Kellerabteils im Mehrfamilienhaus" "Flucht aus psychiatrischer Einrichtung" "Geschwindigkeitskontrollen"

Brand eines Kellerabteils im Mehrfamilienhaus

Stendal, Lucas-Cranach-Straße, 22.02.2025, 15:04 Uhr

Durch einen Anwohner wird starke Rauchentwicklung aus den Kellerräumen eines Mehrfamilienhauses gemeldet. Aufgrund des zügigen Eintreffens der eingesetzten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Stendal konnte eine Ausbreitung des Brandes verhindert und dieser vollständig gelöscht werden. Es entstand Sachschaden in bisher unbekanntem Ausmaß. Personen wurden in Folge des Brandes nicht verletzt. Nach abgeschlossenen Löscharbeiten konnten alle Anwohner wieder zurück in ihre Wohnungen. Die Ermittlungen zur konkreten Brandursache wurden aufgenommen und dauern an.

 

 

Flucht aus psychiatrischer Einrichtung

Uchtspringe, Emil-Kraeplin-Straße, 22.02.2025, 15:05 Uhr

Eine 34-jährige weibliche Person geriet in eine psychische Ausnahmesituation und flüchtete aus einer psychiatrischen Einrichtung fußläufig in unbekannte Richtung. Groß angelegte Suchmaßnahmen unter Einsatz von Polizeihubschrauber, Fährtenspürhund und zahlreicher Einsatzkräfte, führten zunächst nicht zum Auffinden der entwichenen Person. Durch andauernde Fahndungsmaßnahmen konnte die gesuchte Person schlussendlich in Gardelegen aufgegriffen werden. Nach Hinzuziehung von Rettungskräften wurde die Gesuchte zunächst zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus nach Gardelegen verbracht, bevor sie anschließend wieder der Einrichtung zugeführt wurde.

 

 

Geschwindigkeitskontrollen

Tangermünde, Lüderitzer Straße, 22.02.2025

Im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seitens der Polizei Stendal, wurden Geschwindigkeitskontrollen in der Ortslage Tangermünde durchgeführt. Insgesamt wurden 80 Fahrzeuge gemessen, wovon vier Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h überschritten. Die höchste vorwerfbare Wert lag nach Toleranzabzug bei 63 km/h. Gegen die Fahrzeugführer wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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