Polizeimeldungen des Polizeireviers Jerichower Land
Berichtszeitraum vom 23.02.2025 bis 24.02.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Motorisiertes Fahrrad" "Sachbeschädigung an einem Personenkraftwagen" "Trunkenheit im Verkehr"
Motorisiertes Fahrrad
Möckern, Waldstraße, 23.02.2025, 13:50 Uhr
Im Zuge der Streifentätigkeit stellten die eingesetzten Polizeibeamten einen 53-jährigen Fahrradfahrer fest, welcher mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf gerader Strecke, ohne das Betätigen der Pedale, fuhr. Das Fahrrad und der Fahrzeugführer wurden daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Polizisten fest, dass das Fahrrad im Vorderrad einen Motor verbaut hatte, welcher durch eine ebenfalls nachträglich verbaute Batterie, angetrieben wurde. Dementsprechend hätten für dieses Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung und eine Betriebserlaubnis vorliegen müssen. Der Beschuldigte war nicht in der Lage entsprechende Dokumente vorzuweisen. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug wurde entsprechend untersagt.
Sachbeschädigung an einem Personenkraftwagen
Parey, Lustgarten, 22.02.2025, 19:30 Uhr bis 23.02.2025, 11:30 Uhr
Zur gestrigen Mittagszeit stellte ein 58-jähriger Fahrzeugbesitzer erschrocken fest, dass sein in Parey, Lustgarten abgestelltes Fahrzeug durch einen Stein beschädigt wurde. Die Täterschaft ist bislang unbekannt. Das Tatmittel ist ein 5,5 cm x 7 cm großer Stein. Dieser Stein wurde augenscheinlich gegen die Beifahrertür des beschädigten Personenkraftwagens, einem blauen Nissan Qashqai, geworfen. Die Fahrzeugtür wurde dadurch so stark beschädigt, dass ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich entstanden ist.
Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt oder zu Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Polizei in Burg per Telefon 03921/920-0 oder per E-Mail levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt zu wenden.
Trunkenheit im Verkehr
Burg, Paddenmühle, 23.02.2025, 19:10 Uhr
In den gestrigen Abendstunden bestreiften die Polizeibeamten des Polizeireviers Jerichower Land das Stadtgebiet in Burg und führten bei einem 19-jährigen Mofafahrer eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle durch. Zunächst stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung, dem sog. Mofa-Führerschein, war. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und fällt nicht unter den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Weiterhin wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von 1,78 Promille ergab. Der Beschuldigte wurde demnach durch die Polizeibeamten zur Blutprobenentnahme verbracht und anschließend aus der Maßnahme entlassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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