Pressemitteilung: 003/2025
Halle (Saale), den 25.02.2025

(LG HAL) Terminvorschau für März 2025

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis u. a. in Halle und anderenorts

Tag, Uhrzeit
03.03.25, 09:00 ; 18.03.25, 09:00 ; 28.03.25, 09:00 ; 01.04.25, 09:00 ; 03.04.25, 09:00 ; 22.04.25, 09:00 ; 24.04.25, 09:00

Raum 90

6 KLs 1/25

Dem im Oktober 1983 geborenen Angeklagten Sch. werden neun Straftaten des Handeltreibens mit Cannabis zur Last gelegt, wobei er in sechs Fällen als Mitglied einer Bande und in einem Fall tateinheitlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben soll. Dem im November 1984 geborenen Angeklagten Sa. werden zwei Straftaten, Handeltreiben mit Cannabis und Besitz von Betäubungsmitteln, vorgeworfen.

Der Angeklagte Sch. soll zwischen Dezember 2020 und Januar 2022 30 Kilogramm Marihuana zum Preis von 132.000 Euro von zwei gesondert verfolgten Verkäufern erworben und das Marihuana in der Folgezeit gewinnbringend weiterverkauft haben. Im April oder Mai 2021 sollen die Angeklagten gemeinschaftlich von gesondert verfolgten Verkäufern in Sömmerda 20 Kilogramm Marihuana erworben haben, um es anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen. Im August und September 2024 soll eine Tätergruppierung, bei der der Angeklagte Sch. die Transporte vom Lieferanten und zum Abnehmer übernommen und den Kaufpreis entgegengenommen haben soll, in sechs Fällen Marihuana jeweils im Kilogrammbereich angekauft und gewinnbringend weiterverkauft haben. Im September 2024 sollen in einer Wohnung in Teutschenthal 3 g Kokain, 1.180 g Cannabis, 7,9 g Haschisch, 34,8 g MDMA und 215 g Methamphetamin aufgefunden worden sein, die der Angeklagte Sch. dort gelagert haben soll und die für den Weiterverkauf bestimmt gewesen seien. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Sa. in Halle im Oktober 2022 seien 6,3 g Kokain, 0,47 g Methamphetamin, 0,03 g Kokain-Methamphetamingemisch, eine Tablette MDMA und 12,5 g psilocinhaltige Pilze sichergestellt worden.

Der Angeklagte Sch. hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Der Angeklagte Sa. hat sich teilweise geständig eingelassen.

Handeltreiben mit Cannabis wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn sich die Handlung, wie bei den hiesigen Tatvorwürfen, auf eine nicht geringe Menge bezieht. Bandenmäßiges Handeltreiben wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

Besonders schwerer räuberischer Diebstahl u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
05.03.25, 09:30 ; 25.03.25, 13:00

Raum 169

16 KLs 15/24

Dem im August 1999 geborenen Angeklagten wird ein besonders schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im November 2023 in einem Supermarkt in Halle Waren im Gesamtwert von 31,97 Euro in seinen Rucksack gesteckt und anschließend die Kasse passiert haben, ohne die Waren bezahlt zu haben. Dabei soll er von einem Ladendetektiv beobachtet worden sein, der ihn nach dem Passieren des Kassenbereichs im Beisein eines Mitarbeiters des Supermarktes auf den Vorfall angesprochen habe. Als der Angeklagte den Markt habe verlassen wollen, hätten die beiden Zeugen versucht, ihn daran zu hindern. Daraufhin habe der Angeklagte mit einem ca. zwei Zentimeter dicken metallischen Ring, den er am Ringfinger seiner rechten Hand getragen habe, gezielt in Richtung des Kopfes des Mitarbeiters des Marktes geschlagen, um diesen erheblich zu verletzen. Da der Mitarbeiter habe ausweichen können, habe er lediglich eine Kratzwunde am Kopf erlitten. Während des Kampfgeschehens sei es dem Ladendetektiv gelungen, dem Angeklagten den Rucksack abzunehmen. Daraufhin habe der Angeklagte den Ladendetektiv von hinten angegriffen, den Rucksack ergriffen und diesen in Richtung des Ladendetektivs geschleudert, wodurch der Ladendetektiv ein großflächiges Hämatom erlitten habe. Nachdem der Angeklagte im Anschluss zunächst den Eindruck erweckt habe, sich beruhigt zu haben, habe er sich plötzlich umgedreht und mit seinem rechten Bein sehr kräftig gegen das linke Bein des Mitarbeiters getreten. Der Mitarbeiter sei zu Boden gefallen und habe einen Rippenbruch erlitten. Als der Ladendetektiv den Angeklagten habe festhalten wollen, habe dieser ihm mit dem Rucksack auf den Hinterkopf geschlagen und sei weggerannt.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Besonders schwerer räuberischer Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
06.03.25, 09:00 ; 10.03.25, 09:00

Raum 141

5 KLs 2/25

Dem im Juli 1995 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis zur Last gelegt.

Er soll in einer von ihm genutzten Wohnung in Halle neben diversen Klemmtüten und anderen Betäubungsmittelutensilien insgesamt 826 g Cannabis, 74,7 g Methamphetamin, 85,8 g Amphetamin und 141,9 g MDMA verwahrt haben, um diese Betäubungsmittel und das Cannabis an Dritte zu veräußern. Zur Absicherung seiner Verkaufsgeschäfte habe er griffbereit in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln und zum Cannabis ein Messer und ein Cuttermesser aufbewahrt.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Räuberischer Diebstahl u. a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
12.03.25, 09:00 ; 18.03.25, 09:00

Raum 96

13 KLs 20/24

Dem im September 1994 geborenen Angeklagten wird ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juli 2024 im Hauptbahnhof in Naumburg hinter einem Reisenden gestanden haben, der aus einem Fahrkartenautomaten das von ihm zuvor gekaufte Ticket entnommen und dabei sein Portemonnaie in seiner linken Hand gehalten habe. In diesem Moment habe der Angeklagte versucht, das Restgeld aus dem Fahrkartenautomaten zu entnehmen. Als der Reisende ihn daran gehindert habe, habe der Angeklagte nach dessen Portemonnaie gegriffen. Daraufhin sei es zu einem kurzen Handgemenge gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte den Reisenden mit dem Ellenbogen an der Unterlippe getroffen habe. Nachdem es dem Angeklagten gelungen sei, dem Reisenden das Portemonnaie aus der Hand zu reißen, habe er auf der Flucht das Geld und den Ausweis aus dem Portemonnaie entnommen und das Portemonnaie weggeworfen. Daraufhin sei der Angeklagte in einen Zug gestiegen, der Reisende sei ihm gefolgt. Im Zug sei es dem Reisenden gemeinsam mit anderen Zeugen gelungen, den Angeklagten zu stellen und die Polizei zu informieren.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Amtsgericht Naumburg, Schöffengericht, erhoben. Da jedoch auch eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, wurde das Verfahren vom Landgericht Halle übernommen.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Eisleben

Tag, Uhrzeit
19.03.25, 09:00 ; 24.03.25, 09:00 ; 26.03.25, 09:00

Raum 141

5 KLs 10/24

Dem im Juli 1985 geborenen Angeklagten wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 einer Vertrauensperson in einem Restaurant in Eisleben 0,4 g Kokain kostenlos als Probe ausgehändigt haben. Ende Februar 2024 soll der Angeklagte auf dem Hinterhof desselben Restaurants der Vertrauensperson 996 g Kokain zum Preis von 37.000 Euro verkauft und übergeben haben.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf teilweise eingeräumt.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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