Polizeimeldung: 56/ 2025
Landkreis Börde, den 03.03.2025

Polizeimeldungen aus dem Polizeirevier Börde

Kriminalitäts- und Verkehrslage

- Versuchter Einbruchsdiebstahl
- Einbruch in Gartenlauben
- Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis

Kriminalitätslage

Versuchter Einbruchsdiebstahl

Haldensleben/ Hagenstraße/02.03.2025- 03.03.2025, 00:35 Uhr

Durch unbekannte Täter wurde versucht mittels einem Gullideckel und einem Stein die Eingangstür eines Computerfachgeschäftes in einer Einkaufspassage in Haldensleben einzuschlagen. In das Gebäude gelang die Täterschaft dabei nicht. Aufgrund der starken Beschädigungen war es dem Geschädigten nicht mehr möglich, mittels Schlüssel in das Objekt zu gelangen. Durch die Täterschaft wurde eine Schubkarre vor dem Geschäft zurückgelassen. Durch polizeiliche Kräfte konnten Spuren am Tatort gesichert werden. Hinweise zur Täterschaft sind bislang nicht bekannt.

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu melden.

Einbruch in Gartenlauben

Zielitz/ Magdeburger Straße/ 02.03.2025, 12:56 Uhr- 14:08 Uhr

Durch unbekannte Täter wurden in einer Gartenanlage in Zielitz gewaltsam zwei Gartenlauben aufgebrochen. Aus diesen entwendete die unbekannte Täterschaft diverses Werkzeug darunter einen Rasenmäher und eine Kettensäge. Hinweise zur Täterschaft sind nicht bekannt.

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu melden.

Verkehrslage

Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis

Alleringersleben/ Zuckerfabrik/ 02.03.2025, 15:30 Uhr

Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde ein 16- jähriger Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser führte ein Leichtkraftrad ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Am Fahrzeug konnten Bauartveränderungen festgestellt werde, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Dem Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurden Ermittlungsverfahren aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

 

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