Polizeimeldungen aus dem Polizeirevier Börde
Kriminalitäts- und Verkehrslage
- Diebstahl aus Möbelfachgeschäft
- Diebstahl von Fahrrädern
- Diebstahl aus Scheune
- Verkehrsunfall infolge Bewusstlosigkeit
- Fahren unter Einwirkung von Cannabis
Kriminalitätslage
Diebstahl aus Möbelfachgeschäft
Oschersleben/ Schermcker Straße/ 01.03.2025, 16:30- 03.03.2025, 08:45 Uhr
Unbekannte Täter verschafften sich Zutritt zum umzäunten Bereich des Außengeländes eines Möbelgeschäftes. Dabei wurden einzelne Zaunelemente aus der Verankerung gehoben und aus dem Innenbereich diverse Outdoor- Möbel entwendet. Der Schaden beläuft sich auf etwa 200 Euro.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu melden.
Diebstahl von Fahrrädern
Irxleben/ Weizengrund/ 25.02.2025, 16:00 Uhr- 03.03.2025, 09:00 Uhr
Im benannten Zeitraum entwendeten unbekannte Täter drei Fahrräder, darunter ein E- Bike, aus dem Innenbereich einer Garage, welche zuvor gewaltsam aufgebrochen wurde. Es entstand ein Schaden in Höhe von etwa 3000 Euro.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu melden.
Diebstahl aus Scheune
Eschenrode/ Dorfstraße/ 28.02.2025, 13:00 Uhr- 03.03.2025, 07:05 Uhr
Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt zum Innenbereich einer Scheune, welche als Lager eines örtlichen Dachdeckerbetriebs genutzt wurde. Es wurden diverse Werkzeuge darunter ein Schweißgerät und verschiedene Sägen entwendet. Der eingetretene Schaden beläuft sich auf etwa 2000 Euro.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu melden.
Verkehrslage
Verkehrsunfall infolge Bewusstlosigkeit
Langenweddingen/ B 81/ 03.03.2025, 06:24 Uhr
Ein 57- jähriger Fahrzeugführer befuhr mit seinem Kleintransporter die B 81 in Richtung Wanzleben, als dieser unvermittelt das Bewusstsein verlor und in weiterer Folge rechtsseitig von der Fahrbahn abkam. Aufgrund der Kollision mit einer Leitplanke wurde der Fahrer schwer verletzt. Durch einen Unfallzeugen wurde die Polizei verständigt und der 57- Jährige zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge körperlicher Mängel eingeleitet.
An dieser Stelle appelliert die Polizei an alle Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt die eigene Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Wer sich infolge körperlicher
oder geistiger Mängel nicht sicher im Straßenverkehr bewegen kann, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Solche Mängel können beispielsweise Mängel des Sehvermögens, Schwerhörigkeit oder auch vorübergehende Zustände wie Schmerzzustände, Alkoholeinfluss oder Übermüdung sein.
Fahren unter Einwirkung von Cannabis
Kroppenstedt/ Neustadt/ 03.03.2025, 16:30 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde ein 31- jähriger Zweiradfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen dessen konnte festgestellt werden, dass das am Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen keine Gültigkeit mehr besaß. Zudem wurde mit dem Betroffenen ein Drogentest durchgeführt, welcher positiv auf Cannabis anschlug. Der 31- Jährige wurde zur Blutprobenentnahme verbracht und diesem die Weiterfahrt untersag. Zudem wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Führens eines Kfz unter der Wirkung berauschender Mittel eingeleitet. Der Betroffene muss aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße, einem Fahrverbot und der Verhängung von Punkten im Verkehrszentralregister rechnen.
An dieser Stelle warnt die Polizei vor dem Konsum von Cannabis und anderer berauschender Mittel. Wer Alkohol, bestimmte Medikamente oder andere illegale Substanzen eingenommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Selbst geringe Mengen können dabei zu Ausfallerscheinungen führen. So kann es aufgrund des Konsums von THC, dem in Cannabis enthaltenen Wirkstoff, zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen, wie einer eingeschränkten Wahrnehmung, verringerter Aufmerksamkeit oder einer verlangsamten Reaktionsfähigkeit kommen. Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, niemals unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilzunehmen!
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
Drogen im Straßenverkehr | polizei-beratung.de
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