Polizeimeldungen Polizeirevier Stendal
Berichtszeitraum 09.03. - 10.03.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Unter Betäubungsmitteleinfluss und ohne Führerschein" "Drei Transporter aufgebrochen" "Brand eines Personenkraftwagens" "Ohne Pflichtversicherung"
Unter Betäubungsmitteleinfluss und ohne Führerschein
Neukirchen, 09.03.2025, 21:40 Uhr
Ein 39-Jähriger befuhr mit einem Personenkraftwagen Mazda die Ortslage Neukirchen. Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizeibeamten stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Außerdem reagierte ein freiwilliger Betäubungsmittelschnelltest positiv auf Amphetamine und Cannabis. Der Fahrzeugschlüssel wurde durch die Beamten sichergestellt, die Weiterfahrt wurde dem 39-Jährigen untersagt, eine Blutprobe entnommen und das entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet.
Drei Transporter aufgebrochen
Osterburg, Düsedauer Straße, 09.03.2025
Durch eine bislang unbekannte Täterschaft wurden drei Transporter einer Firma auf unbekannte Art und Weise aufgebrochen. An allen drei Fahrzeugen entstand ein Sachschaden an der Heckklappe. Es wurden diverse Werkzeuge und weitere Gegenstände aus den Fahrzeugen entwendet. Insgesamt ist ein Schaden im unteren fünfstelligen Bereich entstanden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Brand eines Personenkraftwagens
Briest, 10.03.2025, 09:20 Uhr
Aus bislang ungeklärter Ursache begann ein Personenkraftwagen VW im Motorraum zu brennen. Die 59-jährige Fahrzeughalterin wollte das Fahrzeug starten. Nachdem dies nicht funktionierte bemerkte die 59-Jährige eine Rauchentwicklung aus dem Motorraum des Fahrzeuges. Kurze Zeit später fing dieses dann Feuer. Die Freiwillige Feuerwehr konnte den Brand vollständig löschen. Es ist ein Sachschaden im unteren fünfstelligen Bereich entstanden. Die Brandermittlungen wurden aufgenommen.
Ohne Pflichtversicherung
Stendal, Bruchstraße, 10.03.2025, 10:00 Uhr
Ein 19-Jähriger befuhr mit einem E-Roller die Bruchstraße in Stendal. Da an dem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 befestigt war, entschlossen sich die Beamten eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Der 19-jährige Fahrzeugführer konnte keinen gültigen Versicherungsnachweis vorzeigen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
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