Polizeimeldungen des Polizeireviers Börde
Kriminalitäts- und Verkehrslage
Einbruch in Telekom-Shop - Dachstuhlbrand eines Mehrfamilienhauses - Rad löst sich beim Schleppen eines Oldtimers - Fahren unter Alkohol
Kriminalitätslage
Einbruch in Telekom-Shop
Haldensleben / Hagenstraße / 29.03.2025, 06:00 bis 06:40 Uhr
Unbekannte Täter verschafften sich über zwei Glasschiebetüren einer Telekom-Filiale gewaltsam Zutritt zum Verkaufsraum. Dabei wurden mehrere Smartphones entwendet. Die genaue Schadenshöhe konnte bisher noch nicht erhoben werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen könnten die Täter bei der Tat gestört wurden sein. Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu melden.
Dachstuhlbrand eines Mehrfamilienhauses
Haldensleben / Jacobstraße / 29.03.2025, 22:25 Uhr
In den Abendstunden des Samstages wurde ein Brand in einem Mehrfamilienhaus in Haldensleben gemeldet. Bei Eintreffen der polizeilichen Kräfte konnten bereits Flammen aus dem Dachstuhl erkannt werden. Nach Beendigung der Löscharbeiten durch die Freiwillige Feuerwehr Haldensleben konnte das Ausmaß der Beschädigungen erkannt werden. Es ist ein Schaden in Höhe von etwa 150000 Euro entstanden. Zur Brandursache kann nach gegenwärtigen Informationen keine Aussage getroffen werden.
Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu melden.
Verkehrslage
Rad löst sich beim Schleppen eines Oldtimers
Bülstringen - Ellersell/ L24 / 29.03.2025, 10:08 Uhr
Ein 70-jähriger Fahrzeugführer wollte mit seinem VW einen Wartburg in die nächste Ortslage schleppen. Bei diesem Vorgang löste sich das linke Hinterrad des Oldtimers und kollidierte mit einen entgegenkommenden PKW. Beim Unfall wurde glücklicherweise niemand verletzt.
Fahren unter Alkohol
Marienborn/ Steinweg / 29.03.2025, 23:30 Uhr
Ein 36-jähriger Fahrzeugführer eines VW Golf wurde in der Ortslage Marienborn durch Polizeibeamte kontrolliert. Da aus dem PKW der Geruch von Alkohol festzustellen war kam es vor Ort zu einem Alkoholtest, welcher einen Wert über dem gesetzlich tolerierten Bereich ergab. Die beweissichere Messung erbrachte einen Wert von 0,49 mg/l Alkohol in der Atemluft des nun Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

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