Strafverhandlungen in der Woche vom 07.04.2025 bis zum 11.04.2025
Montag, 07.04.2025, 11:30 Uhr, Saal: 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ds 386 Js 9933/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Verschaffung von falschen amtlichen Ausweisen, Urkundenfälschung und mittelbare Falschbeurkundung
Zum Vorwurf:
Dem im Januar 1996 in Kulob (Tadschikistan) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, sich einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, verschafft zu haben und durch dieselbe Handlung zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde gebraucht und damit bewirkt zu haben, dass Erklärungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind.
Der Angeklagte soll sich spätestens zum 07.02.2019 eine gefälschte amtliche bulgarische ID-Karte, die auf den Namen Miroslav Zlatkov, geboren am 10.01.1996 ausgestellt war, verschafft haben. Dies In der Absicht, sie zumindest vorübergehend zur Täuschung über seine Identität im Rechtsverkehr und gegenüber Dritten zu gebrauchen. Auf der ID-Karte war ein Lichtbild des Angeklagten aufgebracht, um den Anschein zu erwecken, es handele sich dabei um den Miroslav Zlatkov.
Der Angeklagte soll diese ID-Karte am 07.02.2019 zur persönlichen Anmeldung seines Wohnsitzes als Miroslav Zlatkov unter der Anschrift Stockhausstraße 41 in 06333 Hettstedt, im Einwohnermeldeamt der Stadt Hettstedt verwendet haben. Dies in der Absicht durch die Anmeldung die Aufnahme und Speicherung seiner vorgetäuschten Identität im Melderegister zu erreichen. In der Folge wurde der in Wirklichkeit nicht existierende Miroslav Zlatkov im Melderegister der Stadt Hettstedt erfasst.
Das Gesetz droht für das dem Angeklagten vorgeworfene Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren, für die mittelbare Falschbeurkundung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren an.
Montag, 07.04.2025, 13:00 Uhr, Saal: 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ds 177 Js 42.385/23, Strafrichter
Tatvorwurf: Gemeinschaftlicher Diebstahl in besonders schwerem Fall
Zum Vorwurf:
Dem im September 1988 in Adunati Copaceni (Rumänien) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich mit unbekannten Mittätern fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wobei er gewerbsmäßig handelte.
Der Angeklagte soll sich am 27.01.2023 in Halle (Saale) gegen 16:42 Uhr mit mindestens 4 weiteren unbekannt gebliebenen Tätern als Fahrer eines weißen Transporters der Marke Mercedes-Benz, Typ Sprinter zur Bahnbaustelle in den Kreuzungsbereich Eisenbahnstraße/Chemiestraße in Halle-Ammendorf begeben haben. Dort soll der Angeklagte gemeinsam mit den weiteren Tätern insgesamt 3 im Eigentum der vor Ort tätigen Schwerbau GmbH & Co. KG stehende, je rund 110 kg schwere hydraulische Präzisionsschraubmaschinen im Gesamtwert von 36.096,66 € auf die Ladefläche des Transporters verbracht haben, um diese gewinnbringend weiter zu veräußern.
Als der Zeuge W., der das Tatgeschehen beobachtet hatte, mit seinem Fahrzeug anhielt und die Polizei rief, brachen der Angeklagte und die weiteren Täter das Verladen ab. Der Angeklagte sei in der Folge mit dem Transporter und dem Diebesgut davongefahren, während sich die unbekannten Mittäter fußläufig entfernten.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren an.
Der Angeklagte ist bereits, wenn auch nicht einschlägig, vorbestraft.
Donnerstag, 10.04.2025, 11:00 Uhr, Saal: 1019, Hauptverhandlung im Verfahren 301 Cs 124 Js 39.822/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Nötigung
Zum Vorwurf:
Dem im September 1997 in Charabali (Russische Föderation) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, mit Gewalt einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben.
Der Angeklagte soll als Führer des Pkw Ford am 14.04.2024, gegen 22:20 Uhr die Bundesautobahn 14 in Richtung Schwerin befahren haben. Kurz vor der Anschlussstelle Halle-Peißen soll er derart dicht auf das vor ihm fahrende und im Überholvorgang befindliche Wohnmobil Citroën Jumper der Geschädigten H. aufgefahren sein, dass die Geschädigte im Rückspiegel ihres Fahrzeugs nicht einmal mehr die Nummernschilder des vom Angeklagten geführten PKW´s sehen konnte. Nachdem die Geschädigte das Wohnmobil nach Beendigung des Überholvorganges auf die rechte Fahrspur gefahren hatte, soll der Angeklagte derart kurz vor dem Wohnmobil eingeschert sein, dass die Geschädigte eine Gefahrenbremsung durchführen musste. In der weiteren Folge habe der Angeklagte sein Fahrzeug mehrfach schlagartig ohne nachvollziehbaren Grund von ca. 120 km/h auf 50 km/h abgebremst, sodass die Geschädigte mehrfach zur Gefahrenbremsung gezwungen wurde, um ein Auffahren zu verhindern.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren an.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.
Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de