Polizeimeldung: 86/2025
Halle (Saale), den 22.04.2025

Polizeimeldung der Polizeiinspektion Halle (Saale)

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Waffen- und Messerverbotszone in Halle (Saale)

 

Zum 01. Mai 2025 tritt die neue Verordnung der Polizeiinspektion Halle (Saale) über die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in der Stadt Halle (Saale) in Kraft. Sie wird im 22. Jahrgang des Amtsblattes des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 4 vom 15. April 2025 auf Seite 61 verkündet.

Die Verordnung gilt für den räumlichen Bereich von Teilen des Riebeckplatzes, des Hans-Dietrich-Genscher-Platzes und eines Teiles der Ernst-Kamieth-Straße in der Stadt Halle (Saale).

 

Mit Inkrafttreten der Verordnung ist das Führen von Waffen und Messern in dem benannten räumlichen Geltungsbereich verboten. Mit Waffen sind alle Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes gemeint.

Eine Ausnahme besteht, wenn für das Führen ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld zu ahnden ist.

 

Die Verordnung kann über folgenden Link eingesehen werden:

https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizeiinspektion-halle-saale/service/waffen-und-messerverbotszone

 

 

 

Hinweis für Medienschaffende:

Bei der angeführten grafischen Übersicht des räumlichen Bereichs handelt es sich um eine Anlage der Verordnung der Polizeiinspektion Halle (Saale) über die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone. Diese darf für die Veröffentlichung genutzt werden.

 

Polizeiinspektion Halle (Saale)
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