80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges
Innenministerium ordnet Beflaggung mit Flagge der Europäischen Union an
Am 8. Mai jährt sich zum 80. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges. Aus diesem Anlass wird für diesen Tag an allen Dienstgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt die Beflaggung mit der Flagge der Europäischen Union angeordnet.
Bei drei Flaggenmasten sind die Flaggen (Vollmast) von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen:
Flagge der Europäischen Union – Bundesflagge – Landesflagge.
Sollte nur ein Fahnenmast vorhanden sein, ist nur mit der Flagge der Europäischen Union zu beflaggen.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
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