Pressemitteilung: 48/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 09.05.2025

Attentat auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Landesverwaltungsamt für Betroffene zuständig – über 400 Anträge auf Entschädigungsleistungen eingegangen

Nach dem Anschlag von Magdeburg sind inzwischen über 400 Anträge im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts eingegangen.

Geschädigten des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sowie deren Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden stehen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts umfangreiche Hilfen zur Verfügung. Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Tat auszugleichen. Das Soziale Entschädigungsrecht (Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – SGB XIV) bietet grundsätzlich eine Vielzahl von Leistungen, z. B. die Krankenbehandlung, die Schnellen Hilfen in Form der Begleitung durch das Fallmanagement und der psychischen Sofortintervention in den Traumaambulanzen, die Übernahme von Überführungs- und Bestattungskosten, Teilhabeleistungen sowie Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene etc.

Aber auch für mittelbar Betroffene steht das Landesverwaltungsamt unterstützend zur Verfügung. Sofern Betroffene in der Folge des Miterlebens der Tat oder bei einer engen emotionalen Bindung die Überbringung der Nachricht der schweren Verletzung oder des Todes eines Geschädigten, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, stehen auch diesen die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts zur Verfügung.

Gerade für die Betroffenen des Attentats ist auch weiterhin die Gewährung von Leistungen der Schnellen Hilfen (Fallmanagement und Traumaambulanz) von erheblicher Bedeutung. Hierbei haben die Betroffenen, soweit sie es für sich in Anspruch nehmen möchten, die Möglichkeit im Rahmen einer sog. „Frühintervention“ eine Behandlung in einer Traumaambulanz zu erhalten.

Diese schnelle und niedrigschwellige Möglichkeit der psychotherapeutischen Unterstützung soll gerade einer Manifestation von psychischen Beeinträchtigungen entgegenwirken und die Erfahrungen zeigen, dass diese frühzeitige Unterstützung die Bewältigung des schrecklichen Erlebnisses deutlich positiv beeinflussen kann. Daneben können die Betroffenen des Attentats mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung eine unterstützende Begleitung durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager im Sozialen Entschädigungsrecht erhalten.

„Unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager helfen und unterstützen die Betroffenen bei Antragstellungen und bei der Ermittlung der individuellen Unterstützungsbedarfe. Darüber hinaus begleiten sie die Betroffenen durch das gesamte Verfahren und können auch bei der Kontaktaufnahme mit anderen Behörden helfen.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Für direkte Kontaktaufnahme hatte das Landesverwaltungsamt frühzeitig ein Portal zur Vereinbarung von Terminen mit den FallmanagerInnen eingerichtet

Dieses ist unter nachfolgendem Link zu finden:

https://lsaurl.de/Fallmanager

„Mit dem Online-Portal soll den Betroffenen in den ohnehin schwierigen Lebensumständen der Weg zu möglichst unbürokratischen Hilfen geboten werden, um mit unserem Fallmanagement in den Kontakt zu treten. Die Terminvergabe über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt schafft dies auf einfachstem Wege, sodass zunächst der erste Schritt schnell und unproblematisch gelöst werden kann“, so Pleye weiter.

Weiterführende Informationen zum Leistungsangebot im Bereich der Opferentschädigung, darunter auch zum Hilfsangebot des Bundesopferbeauftragten, sind auf der Website des Landesverwaltungsamts unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de zu finden.

 

Hier noch einmal alle Leistungen auf einen Blick:

Sobald eine Antragstellung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erfolgt ist, ist der Antrag auf alle denkbaren Leistungen des SGB XIV ausgerichtet, die den jeweilig Betroffenen zustehen könnten, d.h. die Leistungen werden nach dem jeweils aktuell zustehenden Leistungsanspruch und der individuellen aktuellen Bedarfslage der Leistungsberechtigten geprüft und ausgeführt.

Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts gibt es verschiedene Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen. Zudem besteht nicht für alle Berechtigten die gleiche Anspruchsberechtigung auf Leistungen nach der Sozialen Entschädigung. Anspruchsberechtigte nach dem SGB XIV sind Geschädigte, Hinterbliebene, Angehörige und Nahestehende. Anspruchsberechtigt können u.a. auch Personen sein, die aufgrund des unmittelbaren Miterlebens des Attentats eine psychische Beeinträchtigung haben, ohne selbst körperlich geschädigt worden zu sein. Für die genannten Berechtigten gibt es, abhängig von ihrem „Status“ als Geschädigte, Hinterbliebene, Angehörige oder nahestehende Personen, unterschiedliche Leistungsansprüche. Am umfangreichsten können die Leistungsansprüche der geschädigten Personen des Attentats sein.

Das grundlegende Ziel der Maßnahmen und Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht ist, den Betroffenen schnell umfassende und bedarfsgerechte Hilfen zu gewähren, um ihnen die Rückkehr in den gewohnten Alltag möglichst ohne dauerhafte Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Insofern stehen zunächst die Leistungen der Krankenbehandlung und Teilhabe und nicht die Zahlung von Geldleistungen bei verbleibenden Gesundheitsstörungen im Vordergrund.

Die Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV umfasst u.a. folgende Leistungsarten:

Der finanzielle Rahmen ist von den individuellen Leistungsansprüchen und Bedarfen der Berechtigten abhängig. Als Geldleistungen für anerkannte dauerhafte gesundheitliche Schädigungen im Zusammenhang mit dem Attentat kommen u.a. sog. „Monatliche Entschädigungszahlungen“ in Betracht. Hier können, abhängig vom sog. Grad der Schädigungsfolgen (GdS), zwischen einem GdS von 30 bis 100 unterschiedliche Beträge (gestaffelt 418,00 bis 2.091,00 EUR) geleistet werden.

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