Strafverhandlungen in der Woche vom 12.05.2025 bis zum 16.05.2025
Donnerstag, 15.05.2025, 09:00 Uhr, Saal: 1031, Hauptverhandlung im Verfahren 304 Ds 474 Js 40724/22, Strafrichter
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung
Zum Vorwurf:
Dem im August 1982 in Neapel (Italien) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in Halle (Saale) am 12.07.2022 eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt zu haben.
An dem oben genannten Tattag besuchte die Geschädigte T. mit einigen Freunden das Restaurant „Stella“ in der Sternstraße in Halle (Saale). Gegen 22:00 Uhr begab sich die Geschädigte zu den Toilettenräumen, welche sich im Untergeschoss des Lokals befanden. Als die Geschädigte wieder in den Gastraum zurückkehren wollte, soll der Angeklagte auf die Geschädigte zugegangen sein und dieser gegenüber geäußert haben, noch nie so schöne große Augen gesehen zu haben, wobei er gleichzeitig der Geschädigten an die Brüste gefasst haben soll.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene sexuelle Belästigung Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren an.
Donnerstag, 15.05.2025, 13:00 Uhr, Saal: 1031, Hauptverhandlung im Verfahren 320 Ds 484 Js 41114/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Sexueller Übergriff
Zum Vorwurf:
Dem im August 2001 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag im Zeitraum vom 05.05.2024 bis zum 26.05.2024 gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vorgenommen zu haben.
Im oben genannten Tatzeitraum führte die Geschädigte B. mit dem Angeklagten eine Beziehung, in welcher beide mindestens einmal täglich Geschlechtsverkehr miteinander hatten. Die einvernehmlichen Sexualkontakte wurden dabei teilweise so intensiv ausgeführt, dass es zu Verletzungen (Schürfungen und Blutungen) im Intimbereich der Geschädigten gekommen sei.
An einem nicht genau bestimmbaren Tag in dem oben genannten Tatzeitraum habe die Geschädigte dem Angeklagten mitgeteilt, dass Sie - wegen Schmerzen im Intimbereich - an diesem Tag keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben wolle. Der Angeklagte habe hierauf zwar missmutig reagiert, sei jedoch einverstanden gewesen. Am Abend des Tattages habe die Zeugin ihren Schlafanzug angezogen und sich sodann zusammen mit dem Angeklagten ins Bett gelegt. Nachdem die Zeugin eingeschlafen war, soll der Angeklagte die Schlafhose der Geschädigten heruntergezogen und sodann seinen Finger in die freiliegende Scheide eingeführt haben. Dies habe der Angeklagte ausgeführt, obwohl ihm aufgrund der vorherigen Äußerung der Zeugin bewusst gewesen war, dass diese an dem Tag keinen Sexualkontakt mit dem Angeklagten wünschte.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren an.
Freitag, 16.05.2025, 09:00 Uhr, Saal: 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ds 480 Js 31788/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Erregung öffentlichen Ärgernisses
Zum Vorwurf:
Dem im September 1986 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.09.2023 öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt zu haben.
Am 24.09.2023 gegen 22:00 Uhr soll der Angeklagte im „60° Saunaraum“ des Sportparks Halle, in welchem auch die Zeugin P anwesend war, zu masturbieren begonnen haben. Nach Darstellung der Zeugin habe er mit seiner Hand am erigierten, unbedeckten Penis manipuliert und dabei vernehmbar gestöhnt. Dieses Verhalten habe bei der Zeugin P Angst und starken Ekel erregt.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr an.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.
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