Nach Verständigung im Koalitionsausschuss
Willingmann rechnet mit neuem Akzeptanzgesetz und Wassergesetz-Novelle unmittelbar nach Parlaments-Sommerpause
Nach der Einigung im Koalitionsausschuss rechnet Energie- und Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann damit, dass der Landtag zügig das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz sowie das neue Wassergesetz beschließen wird. „Die Kommunen in Sachsen-Anhalt warten bereits geraume Zeit darauf, dass die Koalition den Weg für eine verbindliche finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien frei macht. Gleiches gilt für das Wassergesetz, mit dem wir das Land besser gegen Extremwetter wie Dürren und Starkregen wappnen wollen. Nachdem wir in der Koalition nun gestern die politische Einigung erzielen konnten, gehe ich davon aus, dass der Landtag unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause beide Gesetze verabschiedet“, erklärte Willingmann am heutigen Donnerstag.
Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz sieht vor, dass Betreiber neuer Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen Kommunen künftig finanziell beteiligen müssen. Die jährliche Beteiligung setzt sich zusammen aus einer pauschalen Mindestsumme von 5.500 Euro pro Megawatt bei Windkraftanlagen und 2.500 Euro pro Megawatt bei PV-Freiflächenanlagen sowie aus einer Spitzabrechnung von 0,3 Cent je erzeugter Kilowattstunde. Kommunen könnten bei einer Windkraftanlage mit einer installierten Leistung von fünf Megawatt und bei 1.800 Vollaststunden mit rund 54.500 Euro rechnen. Dreht sich das Windrad noch häufiger und läuft mit 2.800 Vollaststunden, kommen 69.500 Euro zusammen.
Die geplanten Zahlungspflichten sollen für Betreiber von Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Sie umfassen auch Repowering-Anlagen, also jene Anlagen, die nach einer gewissen Zeit modernisiert werden. Ausgenommen sind Bestandsanlagen, da die rechtlich problematische Rückwirkung des Gesetzes vermieden werden soll. Den Betreibern steht es frei, über die Gewinnabschöpfung hinausgehende Zahlungen zu leisten. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern. Liegen in dem Gebiet mehrere Gemeinden, berechnet sich der Anspruch nach ihrem prozentualen Anteil. Bei PV-Anlagen sind die Gemeinden anspruchsberechtigt, auf deren Gebiet die Anlage steht. „Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt weiterhin breite Akzeptanz erfährt. Nur mit breiter Zustimmung in der Gesellschaft kann am Ende auch die Energiewende bei uns im Lande gelingen“, so Willingmann.
Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements soll das Land besser gegen längere Hitze- und Dürreperioden sowie verstärkt vorkommenden Starkregen infolge des Klimawandels gewappnet werden. Das Gesetz sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstärkten Wasserrückhalt in kleineren Gewässern vor. Um die Wasserrückhaltung in der Fläche zu stärken, sollen Stauanlagen an Gewässern zweiter Ordnung saniert oder neu gebaut werden. An Vorranggewässern wie Elbe und Saale soll die ökologische Durchgängigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleiben. Für die notwendigen Investitionen sind landesweit 28 Unterhaltungsverbände zuständig. „Sachsen-Anhalt braucht ein Wassermanagement, das der Realität des Klimawandels standhält. Wir verschießen hier auch als Koalition nicht die Augen vor dieser großen Zukunftsherausforderung, sondern packen an. Das ist das, was von uns im Lande auch erwartet wird“, betonte Willingmann.
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