Förderrichtlinie Junges Wohnen geht in zweite Runde
Für den Umbau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt stehen bis 2029 insgesamt rund 17,5 Millionen Euro Fördermittel bereit. Der Bund unterstützt das Sonderprogramm dabei mit 13,5 Millionen Euro.
„Mit der Förderung unterstützen wir die Schaffung von attraktivem und bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können“, sagte die Landesministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg zum Start des diesjährigen Programms. „Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im ländlichen Raum ist es wichtig, jungen Menschen nicht nur gute Ausbildungsbedingungen, sondern auch bezahlbare attraktive Unterkünfte in der Nähe des Ausbildungsortes oder ihrer Hochschule zu bieten“, betonte die Ministerin.
Die Förderung je Wohneinheit beträgt laut Richtlinie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro. Bei Nachrüstung oder Ersatz eines Aufzugs beträgt die Förderung pro Wohnheimplatz 10.000 Euro. Die neuen Wohnheimplätze sind belegungsgebunden. Das heißt, wenn sie bezugsfertig sind, müssen die geförderten Räumlichkeiten 25 Jahre lang für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur Verfügung stehen.
Im Wintersemester 2024/25 waren knapp 55.300 Studierende an den Universitäten und Hochschulen in Sachsen-Anhalt eingeschrieben. Die Zahl der Auszubildenden in den Betrieben des Landes lag bei der letzten Erhebung im Jahr 2023 bei rund 26.200.
Projektanmeldungen können bis zum 30.06.2025 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
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