Polizeimeldungen Polizeirevier Harz
Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen
Radfahrer unter Alkoholeinfluss festgestellt (Halberstadt) - Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteln (Osterwieck OT Deersheim) - Verstoß Pflichtversicherung (Quedlinburg OT Gernrode)
Radfahrer unter Alkoholeinfluss festgestellt
Halberstadt – In den frühen Morgenstunden des 16. Mai 2025 stellten Beamte einen Radfahrer in der Gleimstraße fest, welcher im Verdacht steht, unter dem Einfluss von Alkohol gefahren zu sein.
Die Polizeibeamten nahmen den Radfahrer gegen 02:20 Uhr fahrend war. Nach dem Erblicken der Beamten entfernte sich der Mann zunächst. Bei der Absuche des Nahbereichs fanden die Beamten den 36-jährigen Mann in einem Gebüsch auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,10 Promille.
Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten dem 36-Jährigen die Weiterfahrt. Des Weiteren leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteln
Osterwieck OT Deersheim – Polizeibeamte kontrollierten am 16. Mai 2025 im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen 00:00 Uhr eine 37-jährige Opel-Fahrerin in der Straße Bexheim.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle begründete sich der Verdacht, dass die Frau unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhr. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin.
Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten der 37-Jährigen die Weiterfahrt.
Sollte sich der Verdacht im Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigen, muss die Frau mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Verstoß Pflichtversicherung
Quedlinburg OT Gernrode - Am Nachmittag des 15. Mai 2025 stellten Beamte im Rahmen der Streifentätigkeit in der Osterallee ein Moped des Herstellers Simson fest, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der anschließenden Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass kein Versicherungsschutz für das Moped besteht. Der 22-jährige Fahrer wurde entsprechend belehrt und ihm wurde die Weiterfahrt bis zum Bestehen eines Versicherungsschutzes untersagt.
Die Beamten leiteten Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
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