Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Grabstein-Sanierung auf Jüdischem Friedhof in Aschersleben
Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Der Landesverband Jüdischer Gemeinden erhält einen Sanierungszuschuss über rund 5.000 Euro für die Restaurierung und Wiederherstellung der Grabstätten auf dem Jüdischen Friedhof in Aschersleben.
Die Anlage des Friedhofs war 1867/68 errichtet worden und ist ca. 2300 m² groß. Das ebenfalls 1867/68 errichtete Leichen-, Tahara- und Wächterhaus ist bis heute als Wohnhaus erhalten. Der letzte jüdische Einwohner von Aschersleben wurde 1970 auf dem jüdischen Friedhof bestattet.
„Weitere Grabsteine sollen nun saniert und Grabstätten wir hergestellt werden. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.
Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:
- das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
- die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
- durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
- das Projekt hat Modellcharakter.
Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.
Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.
Hintergrund:
1,6 Mio. Euro gingen in den Salzlandkreis. Beispielsweise wurde mit 84.000,00 Euro die denkmalgerechte Sanierung und Erneuerung von Fenstern, Türen, Parkettfußböden und die Sicherung der Treppe im Westflügelturm im Schloss Hohenerxleben unterstützt. Zudem konnte im Lohelandhaus Bernburg die elektrischen und Sanitär-Anlagen erneuert und Holzpaneelen, Fußboden, Fenster und Türen ausgetauscht werden. Die Maßnahme wurde mit insgesamt 38.000 Euro Fördermittel bezuschusst.
Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.
Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.
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