Pressemitteilung: 61/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 23.05.2025

Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung der Kirche St. Norbert in Merseburg

Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Die katholische Pfarrei Merseburg erhält einen Sanierungszuschuss über rund 27.000 Euro für die Sanierung des Kirchendachs und des Glockenturms.

Die Grundsteinlegung der St.-Norbert-Kirche fand 1868 statt. Die Kirche war im Zweiten Weltkrieg von den zahlreichen Luftangriffen betroffen und wurde 1944 schwer zerstört. Doch bereits zu Weihnachten 1945 war die Kirche wieder so weit hergestellt, dass sie für Gottesdienste genutzt werden konnte. Im Jahr 1954 wurde der Wiederaufbau im neugotischen fertiggestellt. 

„Der Kirchbau benötigt ein neues Dach, zudem muss der Glockenturm restauriert werden. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen der Kirchgemeinde unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

 

Hintergrund:

300.000 Euro an Denkmalfördermittel gingen im vergangenen Jahr in den Saalekreis. Darunter befindet sich ein Gutshaus eines Privateigentümers in Petersberg. Mit rund 50.000 Euro konnte die Dachsanierung unterstützt werden. Die übrigen 250.000. Euro flossen in weitere verschiedene Denkmalschutzmaßnahmen, die seitens privater Antragsteller, Vereinen, Kirchengemeinden oder Gebietskörperschaften beantragt worden waren.

Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.

Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.

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