Pressemitteilung: 009/2025
Halle (Saale), den 26.05.2025

(LG HAL) Terminvorschau für Juni 2025

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge

Tag, Uhrzeit
05.06.25, 09:00 ; 17.06.25, 09:00 ; 18.06.25, 09:00 ; 26.06.25, 09:00 ; 02.07.25, 09:00 ; 23.07.25, 09:00

Raum 96

13 KLs 4/25

Dem im Dezember 1987 geborenen Angeklagten S. und dem im April 1984 geborenen Angeklagten W. werden sieben Fälle des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Sie sollen sich nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft in anderer Sache entschlossen haben, zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts den Handel mit Cannabis wiederaufzunehmen. Von Anfang August 2024 bis Mitte September 2024 sollen sie an sieben Tagen Handel mit Cannabis mit einem Gesamtgewicht von etwa 52 Kilogramm getrieben haben. Dabei sollen sie die Organisation der Geschäfte übernommen haben, während ein gesondert verfolgter Mittäter das Cannabis vom Lieferanten zum Abnehmer transportiert und das durch die Verkäufe vereinnahmte Geld entgegengenommen haben soll. Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt 71.160 Euro erwirtschaftet haben.

Der Angeklagte W. hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der Angeklagte S. hat eine Tatbeteiligung in Abrede gestellt.

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

Besonders schwerer Raub u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
05.06.25, 09:00 ; 19.06.25, 09:00

Raum 141

5 KLs 5/25

Der im August 1988 geborenen Angeklagten und dem im Dezember 1987 geborenen Angeklagten werden ein gemeinschaftlich begangener besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Sie sollen an einem Abend im Juni 2024 gemeinsam mit einem weiteren gesondert Verfolgten die Wohnung des Zeugen K., in der sich zum Tatzeitpunkt auch der Zeuge R. aufgehalten haben soll, aufgesucht haben. Sie sollen beabsichtigt haben, den K. sowie weitere Besucher der Wohnung mittels Gewaltanwendung einzuschüchtern und davon abzuhalten, Widerstand gegen die Wegnahme stehlenswerter Gegenstände zu leisten. Hierzu soll der gesondert Verfolgte dem K. mit seinem beschuhten Fuß gegen das rechte Auge getreten sein. Danach soll er den K. drei Mal mit der rechten Faust gegen die linke Gesichtshälfte geschlagen haben, wodurch K. Blutergüsse erlitten habe. Die Angeklagten hätten den gesondert Verfolgten währenddessen animiert, weiter auf den K. einzuschlagen. Gemeinsam hätten sie den K. aufgefordert, seine Geldbörse herauszugeben, was dieser aus Angst auch getan habe. Um K. weiter einzuschüchtern, soll der gesondert Verfolgte ihm ein ca. 20 cm langes Küchenmesser gegen die linke Schläfe gedrückt haben. Hierbei habe er dem K. eine Schnittwunde im Gesicht auf Höhe des linken Auges zugefügt. Als sich R. bewegt habe, habe der gesondert Verfolgte kurzzeitig von K. abgelassen und mit dem Messer Schnittbewegungen in Richtung des R. ausgeführt. Hierbei habe er dessen linke Gesichtshälfte getroffen und dem R. eine Schnittverletzung im Gesicht auf Höhe des linken Auges zugefügt. Sodann habe der gesondert Verfolgte einen Schraubendreher, welcher auf dem Wohnzimmertisch gelegen habe, an sich genommen und mit diesem dem K. in den Oberarm gestochen. Wie beabsichtigt, sollen die Angeklagten ein in der Wohnung abgestelltes Elektrofahrrad sowie ein Mountainbike an sich genommen haben und mit diesen Fahrrädern und der Geldbörse, in der sich Bargeld in Höhe von 80 Euro befunden habe, gemeinsam mit dem gesondert Verfolgten die Wohnung verlassen haben, um die Gegenstände für eigene Zwecke zu verwenden.

Die Angeklagte hat den Tatvorwurf in Teilen eingeräumt, der Angeklagte hat bislang keine Angaben gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Zeitz

Tag, Uhrzeit
06.06.25, 09:00 ; 17.06.25, 09:00 ; 23.06.25, 09:00 ; 26.06.25, 09:00

Raum 169

16 KLs 4/25

Der im April 1994 geborenen Angeklagten und dem im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird eine gemeinschaftlich begangene versuchte besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen sich im Dezember 2024 aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes zur Wohnung des mutmaßlich Geschädigten in Zeitz begeben haben. Dabei soll der Angeklagte mehrfach versucht haben, die Wohnungstür einzutreten. Die Angeklagte habe dabei immer wieder "Kokain oder Geld" gerufen, um dieses von dem mutmaßlich Geschädigten zu erlangen. Aufgrund der Drohungen sei der mutmaßlich Geschädigte aus seiner Wohnungstür getreten, wobei er zu Verteidigungszwecken eine Holzlatte in der Hand gehalten habe. Der Angeklagte habe im weiteren Verlauf erneut "Kokain oder Geld" gefordert und dabei einen Schlagstock hinter seinem Rücken verborgen gehalten. Die Angeklagte habe mit einem metallenen Gegenstand auf das Treppengeländer geklopft, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Der mutmaßlich Geschädigte sei daraufhin in seine Wohnung zurückgegangen und habe die Tür geschlossen. Nachdem die Angeklagte einen Gegenstand gegen die Wohnungstür geworfen habe, hätten die beiden Angeklagten das Wohnhaus verlassen.

Der Angeklagte hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Angeklagte hat sich teilweise eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Versuch einer Straftat kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Versuchter Totschlag u. a. in Laucha (Sicherungsverfahren)

Tag, Uhrzeit
11.06.25, 13:00 ; 12.06.25, 09:00 ; 13.06.25, 09:00

Raum 141

1 Ks 2/25

Der im Juni 2000 geborene Beschuldigte leidet an einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren werden ihm ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie eine weitere Körperverletzung zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Taten krankheitsbedingt im Zustand der eingeschränkten oder ausgeschlossenen Schuldfähigkeit begangen haben.

Er soll an einem Tag im Januar 2025 in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen sein und Wahnvorstellungen sowie Suizidgedanken geäußert haben. Als der von seiner Familie gerufene Notfallsanitäter das Zimmer des Beschuldigten im Wohnhaus seiner Großmutter in Laucha betreten habe, habe der Beschuldigte diesem zwei oder drei Mal gegen den hinteren linken Oberschenkel getreten, um ihn zu verletzen. Sodann habe sich der Beschuldigte an seinen Computertisch gesetzt und ein scharfes Karambitmesser ergriffen. Er sei von seinem Stuhl aufgesprungen und habe mit dem Messer mehrfach auf den ebenfalls anwesenden Notarzt eingestochen, wobei er dessen Tod billigend in Kauf genommen habe. Der Notarzt habe durch den Angriff eine blutende Kehlkopfwunde sowie weitere Schnittverletzungen am Kopf, u. a. am Jochbein, erlitten. Wäre der Stich am Kehlkopf nur ca. einen halben Zentimeter weiter unten gewesen, hätte die Verletzung tödlich sein können. Der Beschuldigte habe nur durch das Eingreifen des Notfallsanitäters, der dabei eine Schnittverletzung am rechten Unterarm erlitten habe, von einem weiteren Angriff abgehalten werden können.

Der Beschuldigte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Statt einer Strafe droht ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Wohnungseinbruchdiebstahl u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
16.06.25, 09:00 ; 17.06.25, 09:00

Raum 187

3 KLs 1/25

Dem im Januar 1992 geborenen Angeklagten wird ein Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll sich im März 2024 gemeinsam mit einem weiteren bislang unbekannten Mittäter Zutritt zu einer Wohnung in Halle verschafft haben, indem er deren Eingangstür eingetreten habe. Dort sollen sie den völlig überraschten Wohnungsinhaber, der durch den Lärm aus dem Schlaf gerissen worden sei, unvermittelt angegriffen und mit von ihnen mitgeführten Golfschlägern gemeinsam auf den Rücken geschlagen haben, wodurch dieser länger anhaltende Schmerzen und Prellmarken am unteren Rücken erlitten habe. Nachdem der Wohnungsinhaber aufgrund des Angriffs über den Balkon aus seiner Wohnung geflüchtet sei, hätten der Angeklagte und der Mittäter die Wohnung durchsucht und aus dieser sodann diverse Gegenstände, etwa einen Fernseher und Handys, mitgenommen, um die Gegenstände in der Folge für eigene Zwecke zu verwenden.

Der Angeklagte hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Halle (Saale) wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Weil sich der Angeklagte jedoch auch eines besonders schweren Raubes strafbar gemacht haben könnte und ihm im Falle einer Verurteilung dann eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren drohen würde, wurde das Verfahren vom Landgericht Halle übernommen, da die Strafgewalt des Amtsgerichts von maximal vier Jahren Freiheitsstrafe insoweit nicht ausreichen würde.

Versuchte räuberische Erpressung u. a. in Raßnitz

Tag, Uhrzeit
16.06.25, 09:30 ; 02.07.25, 09:30

Raum 90

17 KLs 13/24

Dem im Oktober 1999 geborenen Angeklagten wird eine versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen.

Er soll in der Jugendanstalt Raßnitz gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mitgefangenen den mutmaßlich Geschädigten, der ebenfalls Gefangener in der Jugendanstalt gewesen sei, im Januar 2022 zur Zahlung eines Schutzgeldes aufgefordert haben. Als sich dieser geweigert habe, Geld zu zahlen, habe der Angeklagte ihn mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Anschließend habe der gesondert verfolgte Mitgefangene dem mutmaßlich Geschädigten mit dem beschuhten Fuß gegen die linke Gesichtshälfte und den Oberkörper getreten. Währenddessen sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte Mitgefangene dem mutmaßlich Geschädigten angedroht haben, dass es wieder Schläge geben werde, wenn er nicht zeitnah zahlen werde. Der mutmaßlich Geschädigte soll durch die körperliche Misshandlung diverse Verletzungen im Gesicht, am Kopf und im Rippenbereich erlitten haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf teilweise eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der Versuch einer Straftat kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Lützen

Tag, Uhrzeit
18.06.25, 09:00 ; 01.07.25, 09:00 ; 02.07.25, 09:00 ; 08.07.25, 09:00

Raum 187

4 KLs 11/24

Dem im Mai 1981 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen zur Last gelegt.

Er soll von Dezember 2022 bis Januar 2023 sexuelle Handlungen an der im Jahr 2010 geborenen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung in Lützen vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen teilweise eingelassen.

Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Halle und anderenorts

Tag, Uhrzeit
23.06.25, 09:00 ; 30.06.25, 09:00 ; 07.07.25, 09:00 ; 09.07.25, 09:00 ; 11.07.25, 09:00

Raum 187

4 KLs 4/23

Gegen den im Dezember 1990 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.

Mit Anklageschrift vom 09.09.2022 wird ihm der sexuelle Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt.

Er soll im November 2018 an einem damals zwei Jahre alten Kind in seiner Wohnung in Halle sexuelle Handlungen vorgenommen und hiervon mit seinem Smartphone zwei Bilder aufgenommen und gespeichert haben.

Mit Anklageschrift vom 08.02.2023 werden ihm die Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte in 21 Fällen, davon in 14 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei, sowie der Besitz kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen November 2020 und Mai 2021 in verschiedenen sozialen Netzwerken aktiv gewesen sein. Er soll sich in diesen als 12-jähriger oder 13-jähriger Junge ausgegeben und gezielt unter 14-jährige Mädchen angesprochen und in sexuell bestimmter Weise auf diese eingewirkt haben. Er soll ihnen zum Teil Bild- oder Videodateien übermittelt haben, die ihn bei der Vornahme sexueller Handlungen an sich selbst zeigen und die Mädchen aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen und ihm davon Bild- oder Videodateien zu übermitteln.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe teilweise eingeräumt.

Bereits für eine Tat des sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten abhängig von der Art des sexuellen Missbrauchs eine Freiheitsstrafe von drei bzw. sechs Monaten bis zu fünf bzw. zehn Jahren.

Die Anklage vom 09.09.2022 war zunächst zum Amtsgericht Halle (Saale) erhoben worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Halle hat dieses Verfahren zwischenzeitlich übernommen.

Räuberischer Diebstahl u. a. in Zorbau

Tag, Uhrzeit
25.06.25, 09:00 ; 26.06.25, 09:00

Raum 141

5 KLs 3/25

Dem im September 1988 geborenen Angeklagten K. und dem im Dezember 1976 geborenen Angeklagten S. wird ein gemeinschaftlich begangener Diebstahl, dem Angeklagten K. darüber hinaus ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen im September 2023 beschlossen haben, Europaletten auf dem Geschäftsgelände eines Logistikunternehmens in Zorbau zu entwenden. Zu diesem Zweck habe der Angeklagte S. am Tattag mindestens 30 Europaletten im Gesamtwert von etwa 600 Euro außerhalb des Geschäftsgeländes verbracht. In den Abendstunden habe der Angeklagte S. gemeinsam mit dem Angeklagten K. die Paletten in einen Transporter verladen. Währenddessen seien sie von mehreren Personen beobachtet und der Angeklagte K. von diesen auch angesprochen worden. Als der Angeklagte K. mit dem Fahrzeug und den Paletten habe davonfahren wollen, habe sich eine der Personen vor das Fahrzeug gestellt, um den Diebstahl zu verhindern. Daraufhin sei der Angeklagte K. gezielt mit dem Fahrzeug gegen diese Person gefahren, wodurch die Person Prellungen des Bauchraumes sowie der Brustwirbelsäule erlitten habe. Als die Person aus Angst vor weiteren Attacken und aufgrund der Schmerzen zur Seite getreten sei, habe der Angeklagte K. unter Mitnahme der Beute den Tatort verlassen.

Während der Angeklagte S. den Tatvorwurf eingeräumt hat, hat der Angeklagte K. den Tatvorwurf bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Weißenfels wegen des Vorwurfs des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Hinblick auf den Angeklagten K. sowie wegen Diebstahls im Hinblick auf den Angeklagten S. erhoben. Weil sich der Angeklagte K. jedoch auch eines besonders schweren räuberischen Diebstahls strafbar gemacht haben könnte und ihm im Falle einer Verurteilung dann eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren drohen würde, wurde das Verfahren vom Landgericht Halle übernommen, da die Strafgewalt des Amtsgerichts von maximal vier Jahren Freiheitsstrafe insoweit nicht ausreichen würde. Dem Angeklagten S. droht im Falle einer Verurteilung wegen Diebstahls eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Versuchter Mord u. a. in Zeitz

Tag, Uhrzeit
30.06.25, 09:00 ; 01.07.25, 09:00 ; 03.07.25, 09:00 ; 04.07.25, 09:00

Raum 141

1 Ks 1/25

Dem im August 1969 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung vorgeworfen.

Aus Verärgerung darüber, dass er nach dem Tod seiner Mutter sein Elternhaus in Zeitz nicht geerbt habe, soll der Angeklagte im August 2024 beschlossen haben, dieses Haus anzuzünden, damit kein anderer es beanspruchen könne. Dabei habe er gewusst, dass in der Tatnacht nicht nur sein 87-jähriger Vater, sondern auch sein Bruder, dessen Lebensgefährtin und deren gemeinsamer 15-jähriger Sohn in dem Haus übernachteten. Da sein Vater das Haus aufgrund seines Gesundheitszustands nur über die Außentreppe habe verlassen können, habe der Angeklagte den Brand direkt unterhalb des einzigen Fluchtweges über die Außentreppe gelegt. Hierfür habe er diverse Materialien und Sperrmüll mithilfe eines Brandbeschleunigers angezündet. Der mögliche Tod der von ihm verhassten Familienmitglieder sei ihm dabei egal gewesen. Als durch das sich ausbreitende Feuer ein Gasgrill explodiert sei, sei die Lebensgefährtin seines Bruders erwacht. Nachdem diese die anderen Familienmitglieder geweckt und ihr Sohn den Vater des Angeklagten aus dem Haus gebracht habe, habe sie mit ihrem Ehemann begonnen, das Feuer zu löschen. Ferner habe sie die Feuerwehr verständigt, die den Brand habe unter Kontrolle bringen können. An dem Haus sei ein Brandschaden von ca. 120.000 Euro entstanden. Sämtliche Hausbewohner hätten giftige Rauchgase eingeatmet. Der Bruder des Angeklagten habe an etwa einem Prozent der Körperoberfläche eine 2a-gradige Verbrennungsverletzung sowie eine Schnittwunde am Schienbein erlitten.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Versuch kann jedoch milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3326
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung