Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld
Berichtszeitraum vom 30. bis 31.05.2025
Verkehrslage
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam es am 30.05.2025 gegen 14:11 Uhr in Köthen. Ersten Ermittlungen zu Folge war ein 55 Jahre alter VW Fahrer auf der Kreisstraße 2074 unterwegs, um auf die B 6n aufzufahren. Hier kam es zum Zusammenstoß mit einem 43-Jährigen VW Touareg Fahrer, welcher sich auf der B 6n in Richtung B 185 befand. Schadenssumme bemisst sich insgesamt auf rund 8.000 Euro. Personen wurden nicht verletzt.
Unfallflucht
In der Ortslage Roitzsch hatte eine 42-Jährige ihren Pkw Nissan am 30.05.2025 gegen 16:00 Uhr in der Langen Straße abgestellt. Als sie das Fahrzeug kurze Zeit später wieder nutzen wollte, musste sie eine unfallbedingte Beschädigung im linken vorderen Bereich feststellen. Der Sachschaden wurde mit annähernd 1.500 Euro beziffert. Hinweise zu eventuell beteiligten Personen oder Fahrzeugen liegen der Polizei bislang nicht vor. Ein Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingeleitet.
Kriminalitätslage
Sachbeschädigung
Gegen 18:30 Uhr des 30.05.2025 stellte der 44-Jähriger Fahrzeughalter eines Audi A6 fest, dass bislang unbekannte den Heckscheibenwischer seines Pkw abgebrochen haben. Das Fahrzeug befand sich ab geparkt an der Gartenanlage „Grüne Aue“ in der Maxdorfer Straße in Köthen. Der Sachschaden beläuft sich bislang auf etwa 70 Euro.
Fahren ohne Versicherungsschutz
Am 30.05.2025 gegen 20:50 Uhr wurden Polizeibeamte auf einen 21-Jährigen E-Scooter Fahrer aufmerksam. Dieser wurde in Greppin in der Waldstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es wurde festgestellt, dass für das Kraftfahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz mehr besteht. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt sowie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmittel
Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde am 31.05.2025 gegen 00:30 Uhr ein Pkw VW Golf fahrenderweise in der Lohmannstraße in Köthen festgestellt und anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 24-Jährigen Fahrzeugführer wurde ein Betäubungsmittel Schnelltest durchgeführt, welcher positiv ausfiel. Anlassgebend wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Ein Ermittlungsverfahren wurde entsprechend eingeleitet.
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