Pressemitteilung: 076/2025
Magdeburg, den 04.06.2025

Härtefallkommission

Bericht der Härtefallkommission für 2024

Im vergangenen Jahr hat die Härtefallkommission elf Härtefallersuchen beschlossen. Insgesamt wurden in
Sachsen-Anhalt 27 Härtefallanträge gestellt. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat diesen elf zugestimmt. Damit wurde 23 abgelehnten Asylbewerbern, unter ihnen vier Familien mit zehn minderjährigen Kindern, aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Menschen kommen aus dem Iran, Armenien, Serbien, dem Irak, Mazedonien von den Philippinen und aus der Türkei/Syrien (doppelte Staatsbürgerschaft).

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Tätigkeit der Härtefallkommission verdient große Anerkennung. Ihre Entscheidungen berühren das Leben vieler Menschen in existenziellen Situationen. Jedes einzelne Anliegen wird mit großer Sorgfalt, Menschlichkeit und Verantwortungsbewusstsein geprüft. Im Mittelpunkt jeder positiven Entscheidung steht das Bemühen, schwerwiegende persönliche Härten zu würdigen und zu berücksichtigen. Ich danke allen Mitgliedern der Kommission herzlich für ihr engagiertes und gewissenhaftes Wirken.“

Am Ende des Berichtszeitraumes konnte die Kommission in weiteren 15 Fällen noch keine abschließenden Beschlüsse fassen. Diese Anträge wurden als Überhänge in das Jahr 2025 übernommen. Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke führte dazu aus, dass „es den Mitgliedern sehr wichtig ist, im Ergebnis ausführlicher Diskussionen die Komplexität und alle Besonderheiten des Einzelfalles zu betrachten, um eine angemessene Entscheidung treffen zu können.“

Insgesamt beriet die Kommission im Jahr 2024 abschließend in neun Sitzungen über insgesamt 16 Härtefallanträge (davon vier aus den Vorjahren). Hauptgründe für die Antragsstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, besonders bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte.

Hintergrund:

Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die zur Ausreise verpflichtet sind. Stellt die Härtefallkommission fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des Ausländers dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, kann die Innenministerin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen.

Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch die Innenministerin zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen für zwei Jahre berufen.

Weitere Informationen zur Härtefallkommission und den Bericht des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/

 

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