Drogenhandel in Magdeburg
Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg am 3. und 5. Juni 2025
Drogenhandel in Magdeburg
25 KLs 346 Js 44692/24 (12/25) – 5. Strafkammer
1 Angeklagter
9 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 03. Juni 2025, 14.00 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermine: 10., 16., 20. und 23 Juni, jeweils 09.30 Uhr, jeweils Saal 5
Einem 52-jährigen Mann wird vorgeworfen, in Magdeburg von Januar bis Dezember 2024 mit Drogen unerlaubt gehandelt zu haben. Dabei soll er mindestens zehnmal je 1 Kilogramm Kokain und zweimal je 20 kg Amphetamin und einmal 4 Kilogramm Meth Amphetamin, sowie kleinere Mengen von Drogen erworben haben, um diese weiterzuverkaufen. Zudem soll er Waffen und Schlagwerkzeuge zur Verteidigung seines Handels griffbereit gelagert haben
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte sich geäußert und Vorwürfe eingeräumt. Derzeit befindet er sich seit Anfang Dezember 2024 in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Sicherungsverfahren: Körperverletzung Widerstand gegen Polizeibeamte, Sachbeschädigung, Bedrohung und andere Taten in Magdeburg
25 KLs 266 Js 32617/24 (9/25) – 5. Strafkammer
1 Beschuldigter
1 psychiatrischer Sachverständiger
29 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 5. Juni 2025, 09.30 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermine: 26. Juni, 1., 2., 8. und 9. Juli 2025, jeweils 09.30 Uhr,
Saal 5
Einem 40-jährigen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit von Mai bis November 2024 in Magdeburg insgesamt 13 Straftaten begangen zu haben, auf die sich die Anklage beschränkt. Er soll als sogenannten "Stalker" seiner ehemaligen Freundin nachgestellt haben. Einem Mann warf er fälschlicherweise vor seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben. Andere Männer soll er geschlagen und aufgefordert haben sich von seiner Ex-Freundin fernzuhalten. Ein durch das Amtsgericht angeordnetes Kontaktverbot zu der Frau und Hausverbote des Arbeitsgebers der Frau habe er nicht akzeptiert.
Die Taten soll der Beschuldigte im Zustand einer psychischen Erkrankung begangen haben. Sollte dem Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Im Ermittlungsverfahren hatte der Beschuldigte sich zu den konkreten Taten nicht geäußert aber dargelegt, dass seine "Freundin" und andere Mitarbeiter in dem Geschäft, in dem sie arbeiteten gefangen seien.
Löffler
Pressesprecher
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