Polizeimeldungen PRev. Salzwedel
Berichtszeitraum vom 09.06.2025 bis 10.06.2025
Tägliche Verkehr- und Kriminalitätslage *E-Scooter ohne Pflichtversicherung in Salzwedel *PKW unter Einfluss von Cannabis geführt *Fahren ohne Fahrerlaubnis in Mieste *E-Scooterfahrer fährt unter Einfluss von Cannabis *Betrunkener Fahrradfahrer in Salzwedel *Betrunkener PKW Fahrer bei Kassieck *Betrunkener PKW Fahrer in Algenstedt
E-Scooter ohne Pflichtversicherung in Salzwedel
Salzwedel, Ernst-Thälmann-Straße, 07.06.2025, 11:24 Uhr
Ein 16-jähriger E-Scooterfahrer wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Es stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass das Fahrzeug ohne Pflichtversicherung in Betrieb genommen wurde. Aus diesem Grund musste gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren eröffnet werden.
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In den vergangenen Wochen haben Polizeistreifen im Stadtgebiet vermehrt E-Scooter festgestellt, die ohne gültige Pflichtversicherung betrieben wurden. Aus diesem Anlass weist die Polizei nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für E-Scooter eine Versicherungspflicht gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) besteht. E-Scooter, die im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden, gelten als Kraftfahrzeuge und müssen daher mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Straftat dar. Wer ein nichtversichertes Fahrzeug führt, muss mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Die Polizei rät allen Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern dringend, sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass ihr Fahrzeug über eine gültige Versicherung verfügt.
PKW unter Einfluss von Cannabis geführt
Gardelege, Stendaler Straße, 08.06.2025, 20:52 Uhr
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 35-jähriger Fahrzeugführer in einem PKW angehalten und kontrolliert. Dabei wurden Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein Drogenvortest schlug positiv auf Cannabis an. Es folgte eine Blutprobenentnahme in einem Krankenhaus. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Mieste
Mieste, Am Freibad, 09.06.2025, 00:54 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde ein PKW in Mieste, Am Freibad, angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den 35-jährigen Mann wurde Strafanzeige erstattet.
E-Scooterfahrer fährt unter Einfluss von Cannabis
Salzwedel, Ackerstraße, 09.06.2025, 00:56 Uhr,
Positiv auf Cannabis schlug ein Drogenschnelltest bei einem 27-jährigen Fahrzeugführer eines E-Scooters an, als er im Rahmen einer Verkehrskontrolle auffällige Anzeichen für den Konsum von Drogen zeigte. Es folgte die Blutprobenentnahme in einem Krankenhaus und die Untersagung der Weiterfahrt.
Hinweis:
Wird bei einer Verkehrskontrolle durch einen Drogenschnelltest ein Hinweis auf den Konsum von Cannabis (THC) festgestellt, erfolgt grundsätzlich eine Blutprobenentnahme zur genaueren Untersuchung im Labor. Die rechtliche Bewertung – ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt – erfolgt erst nach Vorliegen des Laborbefunds. Aktuell gilt in Deutschland ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml).
Betrunkener Fahrradfahrer in Salzwedel
Salzwedel, Karl-Marx-Straße, 09.06.2025, 01:46 Uhr
Auffällige Schlangenlinien bei einem 47-jährigen Fahrradfahrer erregten die Aufmerksamkeit einer Streifenwagenbesatzung in den frühen Morgenstunden des 09.06.2025.
Ein folgender Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 2,04 Promille. Das hatte zur Folge, dass nun ein Strafverfahren eröffnet werden musste.
Hinweis:
Alkoholkonsum im Straßenverkehr ist nicht nur am Steuer eines Fahrzeugs, sondern auch auf dem Fahrrad gefährlich – für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmender. Wer mit dem Fahrrad fährt und ab 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, begeht eine Straftat (§ 316 StGB) – auch ohne Verkehrsauffälligkeit. Bereits ab etwa 0,3 Promille kann es bei auffälligem Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien, Unfall) zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Die Folge kann ein Strafverfahren, Punkte in Flensburg oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein. Alkohol senkt Reaktionsfähigkeit, Risikobewusstsein und Koordination – auf dem Fahrrad kann dies schnell lebensgefährlich werden. Unser Appell: Wer Alkohol trinkt, lässt das Fahrrad besser stehen – und erst recht das Auto. Schützen Sie sich und andere.
Betrunkener PKW Fahrer bei Kassieck
K1095 zw. Kassieck und Lindstedt, 09.06.2025, 01:56 Uhr,
Auf der K1095, zwischen Kassieck und Lindstedt wurde gestern Nacht ein 49-jähriger PKW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten hatten den „richtigen Riecher“. Nach festgestelltem Atemalkoholgeruch ergab ein Vortest am Kontrollort einen Wert von zunächst 0,91 Promille. Es folgte ein beweissicherer Atemalkoholtest im Polizeirevier Salzwedel. Dieser ergab einen Wert 0,74 Promille.
Wer mit 0,74 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug führt und in eine Kontrolle gerät, muss mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen rechnen – auch wenn kein Unfall passiert.
In Deutschland gilt für Autofahrende die sogenannte 0,5-Promille-Grenze (§ 24a StVG).
Wird bei einer Polizeikontrolle ein Wert von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit – vorausgesetzt, es kommt zu keinen Fahrfehlern oder Auffälligkeiten. Die Folge: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
Betrunkener PKW Fahrer in Algenstedt
Gardelegen OT Algenstedt, 09.06.2025, 04:15 Uhr
1,40 Promille ergab ein Atemalkoholtest bei einem 33-jährigen PKW Fahrer gestern in
Algenstedt. Gegen den Mann wurde nach erfolgter Blutprobenentnahme in einem Krankenhaus Strafanzeige erstattet und der Führerschein beschlagnahmt.
(NWa)
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