Weg frei für neues Zahnarztgesetz in Sachsen-Anhalt: Gesundheitsministerin begrüßt Verabschiedung durch den Landtag
Magdeburg. Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Landzahnarztgesetz. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne begrüßt die heutige Beschlussfassung im Landtag: „Gesundheitsversorgung darf keine Frage des Wohnorts sein.
Mit dem Zahnarztgesetz sichern wir eine flächendeckende, wohnortnahe zahnärztliche Versorgung und stärken zugleich die Zukunft ländlicher Regionen in unserem Bundesland. Ich danke allen Beteiligten, die an der Ausgestaltung des Gesetzes mitgewirkt haben. Es ist ein wichtiger Schritt, um Versorgungslücken zu schließen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“
Das Gesetz legt fest, dass Sachsen-Anhalt jährlich zehn Stipendien für eine Zahnarztausbildung an einer Universität im europäischen Ausland finanziert – zusätzlich zu den von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Sachsen-Anhalt finanzierten zwölf Studienplätzen. Damit erhalten auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer Abiturnote von bis zu 2,6 die Chance, ein Zahnarztstudium im Ausland aufzunehmen, wenn sie sich verpflichten, zehn Jahre nach ihrer Ausbildung vertragszahnärztlich im Land tätig zu werden.
Zudem soll an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Zahl der derzeit noch 41 Zahnmedizin-Studienplätze erhöht werden. Ab dem kommenden Wintersemester werden vier Studienplätze über eine Landzahnarztquote vergeben. Die neue Vorabquote orientiert sich an der bereits etablierten Landarztregelung in Sachsen-Anhalt und verpflichtet Bewerberinnen und Bewerber ebenfalls, nach dem Studium mindestens zehn Jahre lang in Regionen mit Versorgungsbedarf tätig zu werden.
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