Polizeimeldung: 215 / 2025
Wittenberg, den 23.07.2025

Polizeimeldungen des Polizeireviers Wittenberg

Berichtszeitraum vom 22.07. bis 23.07.2025

Polizeimeldungen des Polizeireviers Wittenberg

 

 

Kriminalitätslage:

Warnung vor falschen Polizeibeamten
Am 22.07.2025 gab es in den Nachmittagsstunden mindestens zwei Betrugsversuche mit der Masche des Schockanrufs und des falschen Polizeibeamten. Bei diesen Anrufen wurde jeweils ein schwerer Verkehrsunfall vorgetäuscht, den ein Familienmitglied gehabt haben soll. In dem einen Fall seien angeblich sogar Personen durch den Unfall ums Leben gekommen.

Die Angerufenen fielen nicht auf diese Betrugsmasche herein und beendeten folgerichtig das Gespräch.

Hier nochmal Informationen der Polizei zur perfiden Betrugsmasche:

Wie gehen die Betrüger vor?

Wie sollten Sie sich verhalten?

Niemand wird sich im Falle eines wirklichen Unglücksgeschehens bei Ihnen telefonisch melden und Forderungen erheben. Die Polizei kommt immer persönlich und fordert auch niemals Geld. Wir leben in einem Rechtsstaat und nur ein Gericht kann ein Urteil fällen und teilt dies auch nicht telefonisch mit! Ebenso kann kein Haftbefehl mittels Kaution aufgehoben werden!

Weitere Informationen zu Betrugsstraftaten erhalten sie auf www.polizei-beratung.de

Verkehrslage:

Verkehrsunfall mit verletzter Person
Die 43-jährige Fahrerin eines Kraftrades befuhr am 22.07.2025 um 13.51 Uhr in Wittenberg die Dessauer Straße aus Richtung Rheinstraße kommend in Richtung Dessauer Ring. An der Einmündung Altes Stellwerk musste sie verkehrsbedingt aufgrund der roten Lichtzeichenanlage bremsen. Dabei kam sie auf der regennassen Fahrbahn ins Rutschen und in der Folge zu Fall. Die Fahrerin wurde verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Das Krad war nicht mehr fahrbereit. Es wurde auf einen angrenzenden Parkplatz geschoben.  

Bei Ausparken angestoßen
Eine 31-jährige Fiat-Fahrerin parkte am 22.07.2025 um 16.00 Uhr auf dem Aldi-Parkplatz in Mühlanger rückwärts aus. Dabei bemerkte sie nicht den hinter ihr stehenden Lkw mit Anhänger. In der Folge stieß sie gegen den Anhänger, wobei Sachschaden entstand.

Wildunfälle
Am 22.07.2025 befuhr ein 38-jähriger VW-Fahrer um 21.30 Uhr die L 113 aus Richtung Prettin kommend in Richtung Dommitzsch, als plötzlich ein Reh von links nach rechts die Fahrbahn kreuzte. Nachfolgend kam es zur Kollision mit dem Tier und zu Sachschaden am Fahrzeug. Das Reh rannte anschließend weiter.

Am 23.07.2025 befuhr ein 39-jähriger VW-Fahrer um 06.10 Uhr die K 2029 aus Richtung Großkorgau kommend in Richtung Söllichau, als plötzlich ein Rehbock von links nach rechts über die Fahrbahn wechselte. Trotz sofortiger Gefahrenbremsung kam es zum Zusammenstoß mit dem Tier. Während dieses am Unfallort verendete, entstand am Fahrzeug Sachschaden.

Kollision mit umgefallenen Baum
Eine 49-jährige VW-Fahrerin befuhr am 22.07.2025 um 22.00 Uhr die L136 aus Richtung Zschornwitz kommend in Richtung Möhlau. In Höhe des Schwellenplatzes lag ein Baum auf der Fahrbahn, welchen sie zu spät bemerkte. Trotz noch eingeleiteter Gefahrenbremsung kollidierte sie mit diesem, wobei am Fahrzeug Sachschaden entstand.  Durch Kameraden der Feuerwehr wurde der Baum beseitigt.

Tür schlug durch Windstoß gegen Beifahrertür
Am 23.07.2025 um 09.14 Uhr parkte eine 42-jährige VW-Fahrerin auf dem großen Parkplatz in der Robert-Koch-Straße / Ecke Siedlung. Beim Öffnen der Fahrertür riss ein Windstoß diese weiter auf, sodass sie gegen die Beifahrertür eines daneben parkenden Hyundai schlug. Dabei entstand Sachschaden.

Sonstiges:

Fahren unter Drogeneinfluss
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten am 22.07.2025 um 19.18 Uhr im Kurfürstenring in Wittenberg einen VW-Fahrer. Dabei ergab sich der Verdacht, dass er unter Drogeneinfluss stand. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Kokain, Amphetamin und Methamphetamin. Folglich wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da der 24-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Diese wurde durch ihn beglichen. Die Weiterfahrt wurde für 24 Stunden untersagt.

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