Polizeimeldung: 236/2025
Stendal, den 24.09.2025

Polizeimeldungen Polizeirevier Stendal

Berichtszeitraum 22.09. - 24.09.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Holz entwendet" "Diebstahl von Elektroschrott" "Bei Auffahrunfall leicht verletzt" "Ohne Pflichtversicherung und unter Betäubungsmitteleinfluss"

Holz entwendet

Chausseehaus Hassel, Feldweg, 22.09.2025

Durch eine bislang unbekannte Täterschaft wurde Holz von einem Feldweg bei der Ortslage Chausseehaus Hassel entwendet. Es ist ein Schaden im unteren dreistelligen Bereich entstanden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

Diebstahl von Elektroschrott

Seehausen, Gewerbegebiet, 23.09.2025

Am Dienstagabend wurde durch eine bislang unbekannte Täterschaft diverser Elektroschrot von einem Firmengelände im Gewerbegebiet Seehausen entwendet. Eine Schadenssumme ist bislang noch nicht bekannt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

Bei Auffahrunfall leicht verletzt

B190 auf Höhe Seehausen, 24.09.2025, 07:59 Uhr

Ein 56-Jähriger befuhr die B190 mit einem Lastkraftwagen und musste auf Höhe der B189 verkehrsbedingt an einer roten Ampel halten. Ein 53-Jähriger, welcher die B190 ebenfalls in gleicher Richtung mit einem Personenkraftwagen Nissan befuhr, übersah diesen Bremsvorgang des Lastkraftwagens und fuhr auf diesen auf. Der 56-jährige Lastkraftwagenfahrer zog sich bei dem Aufprall leichte Verletzungen zu. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden. Der Personenkraftwagen musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.

 

Ohne Pflichtversicherung und unter Betäubungsmitteleinfluss

Stendal, Scharnhorststraße, 24.09.2025, 08:40 Uhr

Ein 21-Jähriger befuhr die Scharnhorststraße in Stendal mit einem E-Roller. Da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war, entschlossen sich die Beamten eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Bei der Kontrolle wurde ein freiwilliger Drogenschnelltest bei dem 21-jährigen Fahrzeugführer durchgeführt. Dieser reagierte positiv auf Kokain. Die Weiterfahrt wurde dem 21-Jährigen untersagt, eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet.

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