Polizeimeldung: 382/2025
Magdeburg, den 24.09.2025

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg

Trunkenheitsfahrt durch Radfahrer  

Am Dienstag, dem 23.09.2025, gegen 22:00 Uhr, führten Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei eine Kontrolle eines Radfahrers im Bereich Willy-Brandt-Platz durch.

Der 43-jährige Radfahrer wurde von den aufmerksamen Polizeibeamten aufgrund seiner schwankenden Fahrweise bemerkt. Im Rahmen der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Radfahrers wurde durch die Kollegen ein Atemalkoholwert von 2,06 Promille festgestellt. Im Anschluss wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 43-Jährige hat sich nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu verantworten.

 

In diesem Zuge weist die Polizei darauf hin, dass der Konsum von Alkohol auch beim Führen eines Fahrrades mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Alkohol vermindert Reaktionsfähigkeit, Gleichgewicht und Wahrnehmung. Bereits geringe Mengen können zu riskanten Fahrmanövern und folgeschweren Verkehrsunfällen führen.

Neben der Unfallgefahr drohen auch rechtliche Konsequenzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrende. Dies kann strafrechtliche Folgen, Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Zudem kann in solchen Fällen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden – unabhängig davon, ob die betroffene Person ein Kraftfahrzeug führt.

Alkohol und Radfahren sind eine gefährliche Kombination – für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmender gilt: Steigen Sie nach dem Konsum von Alkohol nicht mehr auf das Fahrrad. (fb)

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