Polizeimeldung: 287/2025
Burg, den 03.11.2025

Polizeimeldungen Polizeirevier Jerichower Land

Berichtszeitraum 02.11.2025 bis 03.11.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Versuchte räuberische Erpressung" "Verkehrskontrolle führt zur Sicherstellung der Fahrerlaubnis" "Geschwindigkeitskontrollen"

Versuchte räuberische Erpressung
Möckern OT Loburg, Kalitzer Weg, 31.10.2025, 17:40 Uhr
Am Abend des 31.10.2025 kam es in Loburg zu einem Vorfall, bei dem laut Zeugenaussagen der 30-jährige Beschuldigte einen waffenähnlichen Gegenstand vor den Türspion der geschlossenen Wohnungstür eines 25-jährigen Geschädigten hielt und von diesem durch die Tür Geld forderte. Trotz der Forderung blieb die Tür verschlossen, und der Beschuldigte verließ den Tatort.
Durch sofortige Ermittlungen der Polizei konnte der Beschuldigte an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Im Rahmen der Befragung übergab der Beschuldigte den Beamten freiwillig eine schwarze Gasdruckpistole, die als Beweismittel sichergestellt wurde. Zudem wurde beim Beschuldigten starker Alkoholkonsum festgestellt, sodass eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Die weiteren Ermittlungen werden nun von der Kriminalpolizei übernommen.

 

Verkehrskontrolle führt zur Sicherstellung der Fahrerlaubnis
Gommern, Karither Straße, 02.11.2025, 10:45 Uhr
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Karither Straße wurde festgestellt, dass die Fahrerlaubnis des 22-jährigen Fahrzeugführers zur Einziehung ausgeschrieben war. Zudem bestand gegen den Mann ein Haftbefehl. Die haftbefreiende Geldsumme konnte vor Ort beglichen werden. Die Polizei stellte die Fahrerlaubnis sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Das Fahrzeug wurde vor Ort abgestellt und durfte nicht weitergeführt werden.

 

Geschwindigkeitskontrollen
Gommern, Magdeburger Straße, 03.11.2025, 09:25 bis 10:.25 Uhr
Durch die Polizei wurde in der Magdeburger Straße in Gommern eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Innerhalb einer Stunde wurden zwei Verstöße festgestellt. Beide Fahrzeugführer wurden mit einer Geschwindigkeit von 66 km/h bei zulässigen 50 km/h gemessen. Beide Fahrzeugführer müssen mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

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