Polizeimeldung: 315/2025
Köthen, den 02.11.2025

Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

Berichtszeitraum vom 01. bis 02.11.2025

Verkehrslage

Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss

Am 01.11.2025 kurz nach 15 Uhr befuhr eine 37-Jährige mit einem PKW-Opel die Dessauer Chaussee in Aken. Es erfolgte eine Verkehrskontrolle Während der Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass die Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt und sie musste sich einer Blutentnahme in einem Krankenhaus unterziehen. Ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

Fahren unter Drogeneinfluss

Am 01.11.2025, gegen 15:30 Uhr, wurde in der Bernhard-Kellermann-Straße in Köthen ein 21-jähriger Fahrer eines PKW-BMW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle reagierte ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv. Dem Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme durch einen Arzt veranlasst. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet.

Unfallflucht

Ein 69-jähriger Fahrzeugführer eines PKW-Renault befuhr am 01.11.2025, gegen 18:45 Uhr die B184 aus Richtung Schora kommend in Richtung Zerbst. Kurz hinter dem Ortsausgang Schora kam ihm ein dunkelfarbener PKW entgegen, der auf die Gegenfahrbahn geriet. In der Folge touchierte der unbekannte Fahrzeugführer den linken Außenspiegel des 69-jährigen und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Am PKW des 69-jährigen entstand ein Sachschaden von ungefähr 300€.

Kriminalitätslage

Versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl

Bislang unbekannte Täter drangen im Zeitraum vom 29.10.2025, 18 Uhr bis 01.11.2025, 17:00 Uhr in ein Einfamilienhaus in der Glebitzscher Str. in Beyersdorf ein. Die Täter zerschlugen eine Fensterscheibe und gelangten so in das Einfamilienhaus. Im Inneren wurde sie augenscheinlich nicht fündig und verließen das Einfamilienhaus ohne Stehlgut. Der entstandene Sachschaden wird auf ungefähr 1000€ geschätzt.

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