Polizeimeldung: 51/ 2026
Landkreis Börde, den 01.03.2026

Polizeimeldungen Polizeirevier Börde

Einsatzgeschehen und Verkehrslage

Brand einer Scheune
Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmittel

Einsatzgeschehen

Brand einer Scheune

Domersleben/ Wanzlebener Str./ 28.02.2026, 18:50 Uhr

Am späten Sonntagnachmittag kam es in der Ortslage Domersleben zu einem Scheunenbrand. Beim Eintreffen der Polizeibeamten stand das Gebäude bereits in Vollbrand. Die Löscharbeiten wurden durch die Kameraden der Feuerwehren aus Wanzleben und Domersleben vorgenommen. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung liegen derzeit nicht vor, sodass ein technischer Defekt nicht auszuschließen ist. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 60.000 Euro geschätzt. Zudem wurden Nachbargebäude leicht beschädigt. Alle beteiligten Personen blieben unverletzt. Der Brandort wurde beschlagnahmt und die polizeilichen Ermittlungen zur Brandursache werden in den kommenden Tagen fortgesetzt. 

Verkehrslage

Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

K1139 zwischen Calvörde und Wieglitz / 28.02.2026/ 08:00 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit konnte in der Ortslage Calvörde ein 29- Jähriger Fahrer eines Skoda fahrend in Richtung Wieglitz festgestellt werden. Da der Beschuldigte sehr rasant unterwegs war, entschlossen sich die Beamten umzudrehen und diesen einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der Fahrzeugführer gab direkt an, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und täglich Betäubungsmittel konsumiere. Es erfolgte eine Blutprobenentnahme im nächstgelegenen Krankenhaus. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet.

Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmittel

Klein Wanzleben, Magdeburger Landstraße / 28.02.2026 / 12:15 Uhr

Bei einer Verkehrskontrolle auf der Magdeburger Landstraße wurde ein 21- jähriger Fahrzeugführer eines PKW VW Golf positiv auf Betäubungsmittel getestet. Im Anschluss erfolgte eine Blutprobenentnahme beim Betroffenen und die Weiterfahrt wurde untersagt. Dem Fahrzeugführer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. 

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