(LG HAL) Terminvorschau für März 2026
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Weißenfels und andernorts
Tag, Uhrzeit
03.03.26, 09:00 ; 06.03.26, 09:00 ; 10.03.26, 09:00 ; 13.03.26, 09:00
Raum 96
13 KLs 18/25
Dem im Juli 1999 geborenen Angeklagten S. wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis, dem im Februar 1989 geborenen Angeklagten W. Beihilfe hierzu vorgeworfen.
Zur Finanzierung seines exklusiven Lebensstandards soll sich der Angeklagte S. spätestens im Januar 2025 dazu entschlossen haben, Betäubungsmittel (u. a. Methamphetamin, Kokain, Ecstasy und Cannabis) im Kilogrammbereich gewinnbringend an diverse Betäubungsmittelzwischenhändler und -konsumenten weiterzuverkaufen. Das Rauschgift soll er in zwei zu diesem Zweck angemieteten und ausgestatteten Wohnungen in Leipzig gelagert haben. Die Auslieferung der Drogen soll der Angeklagte teilweise seinen Kurieren übertragen haben, zu denen auch der Mitangeklagte W. zählen soll.
Im Juli 2025 soll er dem Mitangeklagten 992 Gramm Levomethamphetamin zur Auslieferung an mutmaßliche Abnehmer in Weißenfels übergeben haben. Das Levomethamphetamin soll eine Wirkstoffmasse von 760 Gramm reiner Levomethamphetamin-Base enthalten haben. Die Betäubungsmittel sollen kurz nach der Übergabe durch Polizeibeamte bei einem der gesondert verfolgten Abnehmer sichergestellt worden sein.
Bei dem Angeklagten W. soll zudem Bargeld in Höhe von 700,00 Euro sichergestellt worden sein, welches aus vorangegangenen Betäubungsmittelgeschäften stammen soll.
Etwa zur selben Zeit soll der Angeklagte S. in seinem mutmaßlichen Drogendepot mehrere Tüten mit insgesamt 2.400 Gramm Cannabis mit einer Wirkstoffmasse von 480 Gramm reinem THC an einen weiteren Kurier zur Auslieferung übergeben haben. Dieser soll beim Verlassen der Wohnung von der Polizei durchsucht und das Cannabis sichergestellt worden sein.
Bei der Durchsuchung des Angeklagten S. seien etwa 1.000,00 Euro Bargeld sichergestellt worden, welches aus vorangegangenen Betäubungsmitteln stammen soll. In den mutmaßlichen Depotwohnungen sollen diverse Betäubungsmittel, u. a. insgesamt ca. 2.000 Gramm Cannabis, knapp 4.000 Gramm Methamphetamin/Levomethamphetamin, ca. 1.840 Ecstasy-Tabletten und knapp 3.000 Gramm Kokain, und Betäubungsmittelutensilien wie z. B. ein Vakumiergerät, Feinwaagen und Verpackungsmaterialien sichergestellt worden sein.
Die Angeklagten haben bisher keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten S. eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Die Strafe für die Gehilfen richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter, ist aber zu mildern.
Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Abnehmer in Weißenfels wird derzeit vor der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Halle geführt (vgl. Pressemitteilung vom 28.01.2026).
Unerlaubter Anbau von Cannabis in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
04.03.26, 09:00
Raum 90
8c NBs 91/25
Mit Anklageschrift vom 07.02.2025 wirft die Staatsanwaltschaft der im März 1960 geborenen Angeklagten unerlaubten Anbau von Cannabis vor. Sie soll im Juli 2024 als Leiterin einer Versammlung des "Deutschen Hanfverbandes Halle-Saalekreis" auf einem Gehweg in Halle (Saale) 117 einzeln eingetopfte Cannabispflanzen in einem Zelt deponiert haben, um diese nach der Kundgebung an interessierte Dritte zu verschenken.
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat die Angeklagte mit Urteil vom 03.09.2025 (Az.: 303 Ds 567 Js 31402/24 (22/25)) wegen Anbaus von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen in Tateinheit mit nicht zum Eigenkonsum bestimmten Anbau von Cannabispflanzen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 28,00 Euro verurteilt.
Hiergegen haben die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Halle das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Dies führt zu einer umfassenden Neuverhandlung des Tatvorwurfs.
Für den Fall einer Verurteilung droht der Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a. in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
09.03.26, 09:00 ; 11.03.26, 09:00 ; 17.03.26, 09:00
Raum 96
13 KLs 14/25
Dem im Februar 1986 geborenen Angeklagten G. werden zwei, der im Juni 1985 geborenen Angeklagten S. eine Tat des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Ihnen wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Februar bis April 2025 zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und ihres Drogenkonsums arbeitsteilig Cannabis und andere Betäubungsmittel an erwerbsinteressierte Dritte verkauft zu haben. Hierzu sollen sie im Wohnzimmer ihrer Wohnung in Halle (Saale) insgesamt etwa 380 Gramm Cannabis, 15 Gramm Methamphetamin, ca. 10 Gramm Heroin und 10 Gramm psilocybinhaltige Pilze verwahrt haben. Dabei sollen 5 Gramm Methamphetamin und 3 Gramm Heroin dem Eigenkonsum gedient haben.
Zur Absicherung ihrer vermeintlichen Drogengeschäfte sollen eine teilgeladene Schreckschusswaffe und ein Taser griffbereit im Wohnzimmer gelegen haben.
Der Angeklagte G. soll zudem in einer anderen von ihm genutzten Wohnung im Stadtgebiet neben diversen Betäubungsmittelutensilien insgesamt ca. 26 Gramm Methamphetamin, sowie 71 Gramm Cannabis verwahrt haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. In unmittelbarer Nähe sollen sich zur Absicherung ein geladenes Luftdruckgewehr, eine geladene Gasdruckpistole, ein Pfefferspray und eine geladene Gasdrucklangwaffe befunden haben. Für seinen Eigenkonsum soll er weitere knapp 3 Gramm Methamphetamin bei sich geführt haben.
Mit weiterer Anklage vom 16.01.2025 wird dem Angeklagten G. darüber hinaus ein besonders schwerer Diebstahl zur Last gelegt. Er soll im November 2023 gemeinsam mit dem gesondert Verfolgten G. die Eingangstür zu einem Tabakladen in Halle (Saale) mit einem Brecheisen aufgehebelt und dann u. a. 482 Clipper Feuerzeuge, 62 Metallclipperfeuerzeuge, 231 E-Shisha-Zigaretten, 63 Grinder, diversen Tabak, vier hochwertige Wasserpfeifen sowie Wechselgeld in Höhe von 200,00 Euro entwendet haben. Die entwendeten Gegenstände sollen einen Gesamtwert von ca. 6.000,00 Euro haben.
Diese Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) - Strafrichter - erhoben. Die Kammer hat das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung übernommen und verbunden.
Die Angeklagten haben bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Diebstahl u. a. in Halle (Saale) und andernorts
Tag, Uhrzeit
16.03.26, 09:00 ; 07.04.26, 09:00 ; 13.04.26, 09:00 ; 20.04.26, 09:00
Raum 141
5 KLs 15/25
Gegen den im August 1982 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklagen vor.
Mit Anklageschrift vom 22.10.2025 wird ihm ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorgeworfen. Er soll im August 2024 in das nicht mehr genutzte ehemalige Finanzamt der Stadt Halle (Saale) in der Blücherstraße eingedrungen sein, um im Schrotthandel verwertbare Materialien, insbesondere Elektrokabel, zu entwenden. Hierzu soll er bereits Teile der Deckenverkleidung abgerissen und diverse Stromkabel mittels eines Seitenschneiders abgeschnitten und bereitgelegt haben, als er von einem unbeteiligten Dritten bemerkt und an der weiteren Tatausführung gehindert wurde, woraufhin der Angeklagte geflüchtet sein soll.
Mit weiterer Anklageschrift vom 26.04.2023 wird dem Angeklagten ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll sich im Oktober 2022 unter dem Einfluss von Methamphetamin stehend geweigert haben, die Wohnung seines Vaters zu verlassen. Als die daraufhin informierten Polizeibeamten ihn aus der Wohnung begleiten wollten, soll der Angeklagte um sich geschlagen und auf eine Couch gefallen sein. Beim Aufrichten habe er gezielt gegen die rechte Gesichtshälfte eines Polizeibeamten geschlagen. Anschließend sei es zu einem Handgemenge zwischen dem Angeklagten und den Polizeibeamten gekommen. Durch die Einwirkungen des Angeklagten sollen ein Beamter ein Hämatom am Arm und ein weiterer Beamter eine Prellung der Brustwirbelsäule, des Nasenbeins und der Jochbeinregion erlitten haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte diese Anklage zunächst vor dem Amtsgericht Merseburg - Strafrichter - erhoben. Das Landgericht Halle hat das Verfahren zwischenzeitlich übernommen, weil eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Über eine solche hat das Landgericht zu befinden.
Der Angeklagte hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Geiselnahme u.a. in Eisleben
Tag, Uhrzeit
17.03.26, 09:30 ; 24.03.26, 09:30 ; 27.03.26, 09:30 ; 31.03.26, 09:30
Raum 123
14 KLs 2/25 jug
Dem im Januar 1981 geborenen Angeklagten N. B. und dem im März 2003 geborenen Angeklagten S. B. wird eine Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Ihnen wird vorgeworfen, im März 2024 gemeinsam mit drei weiteren Personen den zu diesem Zeitpunkt 15-jährigen mutmaßlich Geschädigten in Eisleben unter Schlägen und dem Einsatz von Pfefferspray und eines Tasers in einen Transporter gezerrt und dort gefesselt und geknebelt zu haben. Im Fahrzeug sollen sie weiter auf ihn eingeschlagen und ihm Bargeld in Höhe von 400,00 Euro sowie Zigaretten und ein iPhone 13 entwendet haben, um die Sachen für sich zu verwenden. Die Angeklagten sollen dann in Richtung Nordhausen gefahren seien, wobei sie unterwegs mit dem Transporter stecken geblieben sein sollen. Daraufhin soll der mutmaßlich Geschädigte das Fahrzeug unter weiteren Schlägen - u. a. mit einer Eisenstange - und Tritten verlassen haben. Während des gewaltsamen Festhaltens soll der Angeklagte N. B. die Übergabe von 5.000,00 Euro von dem mutmaßlich Geschädigten gefordert haben. Mit einem von ihnen organisierten Ersatzfahrzeug sollen sie ihre Fahrt über Herzberg in Richtung Hannover fortgesetzt haben. Kurz vor Osterode am Harz sollen sie den mutmaßlich Geschädigten auf einem Rastplatz herausgelassen haben, wo ihn eine Autofahrerin gefunden habe. Der mutmaßlich Geschädigte soll durch die Einwirkungen u.a. eine Nasenbeinfraktur, Hämatome und Abschürfungen im Gesicht und an den Armen und Händen, Riss- und Quetschwunden, Verbrennungen an Hand und Oberschenkel und erhebliche Schmerzen erlitten haben.
Die Angeklagten haben sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen.
Für den Fall einer Verurteilung droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Schwere Brandstiftung in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
20.03.26, 09:30 ; 23.03.26, 10:00 ; 25.03.26, 09:30 ; 13.04.26, 10:00 ; 22.04.26, 09:30 ; 23.04.26, 09:30
Raum 123
10a KLs 1/26
Dem im September 1979 geborenen Angeklagten wird eine schwere Brandstiftung zur Last gelegt, die er im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben soll.
Ihm wird vorgeworfen, im November 2024 in Weißenfels in einer zu diesem Zeitpunkt unbewohnten Wohnung eines Mehrfamilienhauses erheblich alkoholisiert Feuer gelegt zu haben. Mitarbeitern der Feuerwehr sei es gelungen, den Brandherd zu löschen und so ein Übergreifen des Feuers auf weitere Wohnungen zu verhindern. Die Bewohner des Mehrfamilienhauses seien evakuiert worden.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt.
Für den Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Farnstädt und andernorts
Tag, Uhrzeit
23.03.26, 09:00 ; 30.03.26, 09:00
Raum 187
4 KLs 9/25
Dem im März 1945 geborenen Angeklagten werden 22 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Last gelegt, davon in 16 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und in weiteren fünf Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern.
Der Angeklagte soll von 2012 bis Februar 2024 in seinem Wohnhaus in Farnstädt und an weiteren Orten sexuelle Handlungen an den beiden in den Jahren 2004 und 2008 geborenen Enkeltöchtern seiner Ehefrau vorgenommen haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe überwiegend eingeräumt.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
24.03.26, 09:00 ; 25.03.26, 09:00 ; 30.03.26, 09:00 ; 01.04.26, 09:00
Raum 96
13 KLs 15/25
Dem im August 2002 geborenen Angeklagten werden bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in zwei Fällen und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 16 Fällen, sowie falsche Verdächtigung vorgeworfen.
Der Angeklagte soll von August bis November 2024 Betäubungsmittel diverser Mengen (etwa Cannabis, Kokain und Amphetamin) an unterschiedliche Abnehmer verkauft haben, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen und dadurch ca. 4.700 Euro erlangt haben. Unter anderem soll er mindestens ein Kilogramm Cannabis an einen gesondert verfolgten Abnehmer zum gewinnbringenden Verkauf an erwerbsinteressierte Dritte übergeben haben. Darüber hinaus soll er im von ihm bewohnten Zimmer in der Wohnung seiner Mutter insgesamt ca. 630 Gramm Kokain, 1.830 Gramm Amphetamin und 77 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Weiterkauf verwahrt haben.
Zur Absicherung seines mutmaßlichen Drogenhandels soll der Angeklagte zwei Klappmesser, ein Schwert und eine ungeladene CO2-Pistole griffbereit in seinem Zimmer gelagert haben.
Zudem soll er im zur Wohnung gehörenden Keller neben Betäubungsmittelutensilien u. a. etwa 2.000 Gramm Haschisch und ca. 2.300 Gramm flüssiger Amphetaminbase, sowie einen Kanister mit ca. 4.150 Gramm verdünnter Schwefelsäure zur Herstellung von Amphetamin in zwei Sporttaschen verwahrt haben. Daneben soll er ein Messer platziert haben.
Schließlich soll der Angeklagte im Rahmen seiner Haftrichtervorführung bewusst wahrheitswidrig behauptet haben, er verwahre die Drogen für eine namentlich benannte dritte Person. Das daraufhin gegen diese eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde später nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt.
Der Angeklagte hat Angaben zur Sache gemacht und die Tatvorwürfe im Wesentlichen in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Schwere Brandstiftung in Eisleben (Sicherungsverfahren)
Tag, Uhrzeit
26.03.26, 09:00 ; 31.03.26, 09:00
Raum 96
13 KLs 16/25
Der im Juli 2001 geborene Beschuldigte leidet unter einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wird ihm eine schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Im Mai 2024 soll der Beschuldigte in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Eisleben aus Einsamkeit und Verzweiflung und, da er Stimmen gehört haben soll, mit einer Kerze seine Bettwäsche entzündet haben, um das Wohngebäude in Brand zu setzen und Selbstmord zu begehen. Durch die Brandentwicklung soll es zu einer Explosion gekommen sein, wodurch Fensterscheiben zerstört und die Fassade beschädigt worden sein soll. Mitarbeitern der Feuerwehr sei es gelungen, das Feuer zu löschen. Dennoch seien die Wohnungen des Beschuldigten und eines Nachbarn unbewohnbar. Die Mieter des Mehrfamilienhauses haben sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können oder seien von der Feuerwehr evakuiert worden. An dem Gebäude soll ein Schaden von ca. 28.000 Euro entstanden sein.
Zwischenzeitlich ist der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.
Er hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Statt einer Strafe droht ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Anmerkung:
Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion u. a. in Naumburg
Tag, Uhrzeit
27.03.26, 09:00 ; 13.04.26, 12:00 ; 27.04.26, 09:00 ; 29.04.26, 09:00
Raum 141
5 KLs 8/25
Dem im Oktober 1981 geborenen Angeklagten werden zwei Fälle des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Diebstahl, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll, vorgeworfen.
Im März 2025 soll der Angeklagte zwei Zigarettenautomaten in Naumburg aufgesprengt und die Automaten dadurch vollständig zerstört haben, um die darin befindlichen Zigaretten und das Bargeld für sich verwenden zu können. Auch die Fassade eines Wohnhauses und ein parkendes Fahrzeug sollen beschädigt worden sein. In einem Fall soll der Angeklagte von einem Nachbarn beobachtet und verfolgt worden sein, so dass er ohne Diebesgut habe flüchten müssen. Aus einem weiteren Automaten soll er in derselben Nacht nach der Sprengung 12 Zigarettenpackungen diverser Marken entnommen und in einem Garten zur Abholung bereit gelegt haben. Wenig später soll der Angeklagte festgenommen worden sein. Es soll ein Gesamtschaden von ca. 15.000 Euro entstanden sein.
Der Angeklagte hat bisher keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht
Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in Mansfeld
Tag, Uhrzeit
27.03.26, 09:00 ; 15.04.26, 09:00 ; 16.04.26, 09:00 ; 17.04.26, 09:00
Raum 96
13 KLs 19/25
Dem im Mai 1997 geborenen Angeklagten B. K., dem im September 1995 geborenen Angeklagten N. und dem im September 1982 geborenen Angeklagten R. K. werden drei Fälle des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis vorgeworfen. Sie sollen im Juli 2026 - gemeinsam mit dem gesondert Verfolgten S. - als Mitglieder einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, eine fortlaufende Cannabisaufzucht in Mansfeld betrieben haben, um die Erträge an diverse Abnehmer gewinnbringend weiterverkaufen zu können.
Die Angeklagten sollen dabei für die Cannabisaufzucht und Weiterverarbeitung zuständig gewesen sein, während der gesondert Verfolgte S. den Weiterverkauf übernehmen sollte.
Im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme sei im Juli 2025 neben diversem Equipment in dem durch die Angeklagten genutzten Wohnhaus u. a. bereits verpacktes Cannabis, zum Trocknen gelagertes Cannabis und getrocknetes Cannabis von insgesamt ca. 15.750 Gramm und einer Masse von 1.807,59 Gramm reinem THC gefunden worden. Zudem sollen sich 302 Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe von 80 cm bis zu 150 cm in unterschiedlichen Wohnräumen befunden haben. Unter Berücksichtigung eines Ertrages von etwa 53 Gramm rauchbaren Anteils je Pflanze und einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt von ca. 10 % THC errechne sich hieraus ein Ertrag von ca. 16.140 Gramm mit einer hypothetischen Wirkstoffmasse von ca. 1.640 Gramm reinem THC. Ferner sollen 251 noch in der frühen Phase des Wachstums befindliche Pflanzen mit einem möglichen Gesamtertrag von ca. 13.416 Gramm und damit 1.364 Gramm reinem THC sichergestellt worden sein.
Die Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Im Fall einer Verurteilung droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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