Bundesmittel für national bedeutsame Kulturdenkmäler in Sachsen-Anhalt
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat über die Verwendung der Mittel des Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV entschieden.
Von diesen Mitteln profitieren auch Projekte aus Sachsen-Anhalt, die mit insgesamt 650.000 Euro unterstützt werden:
- Gardelegen, St. Marienkirche: 100.000 Euro
- Lutherstadt Wittenberg, Hofgestüt Bleesern: 300.000 Euro
- Schönebeck Bad Salzelmen, Gradierwerk: 250.000 Euro
Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßt die Entscheidung der Ausschussmitglieder: „Sachsen-Anhalt verfügt über eine außerordentlich reiche und vielfältige Denkmallandschaft. Bewahrung und Vermittlung dieses baulichen, künstlerischen, industriekulturellen und archäologischen Kulturerbes für kommende Generationen sind uns zentrale Anliegen. Ich danke dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages daher sehr für die wertvolle Unterstützung einiger wichtiger Denkmalschutz-Projekte hier im Land.“
Für die vierzehnte Auflage des Denkmalschutz-Sonderprogramms wurden parlamentarische Mittel in Höhe von insgesamt 35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind für kulturell bedeutsame Denkmäler und historische Orgeln in ganz Deutschland vorgesehen.
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